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Kaution am Ende des Mietvertrags vom Vermieter bekommen

Rechnet der Vermieter nach dem Ende des Mietvertrags für die Wohnung die Kaution nicht ab, dann können Mieter den Vermieter zur Abrechnung und zur Rückgabe bzw. Rückzahlung der Kaution auffordern.

Abrechnung der Kaution am Mietvertragsende durch den Vermieter

Der Vermieter muss eine Abrechnung vorlegen, insbesondere auch um die bisher durch den Kautionsbetrag erwirtschafteten Zinsen mitzuteilen.

Die Kaution ist zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen, und zwar von dem letzten Vermieter,

Hinweis


Unter Umständen müssen Mieter die Zahlung der Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses nachweisen, wenn die Zahlung vom Vermieter bestritten wird: 
Kaution - Quittung oder Beleg aufbewahren

Vermieter muss die Kaution nicht sofort nach Ende des Mietvertrages zurückzahlen

Der Vermieter muss die Mietsicherheit nicht sofort nach Ende des Mietvertrages herausgeben, sondern kann eine Frist dafür in Anspruch nehmen:
Kaution am Mietvertragsende - Frist für Rückzahlung durch Vermieter 

Abrechnung der Kaution - Vermieter macht Abzug für Forderungen

Die Kaution kann vom Vermieter durch eine Aufrechnung insoweit einbehalten werden, wie Forderungen des Vermieters bestehen, z.B. wenn Schäden in der Wohnung beseitigt werden mussten, für die der Mieter verantwortlich ist, auch für vielleicht angefallene Reinigungskosten einer stark verschmutzten Wohnung:
Besenreine Ãœbergabe bei Rückgabe der Mietwohnung - Bedeutung  

Abrechnung der Kaution - Vermieter hält Betrag für zu zahlende Betriebskosten zurück

Der Vermieter darf für noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen (Heiz- und Warmwasserkosten, kalte Betriebskosten) einen angemessenen Betrag vorerst von der Kaution zurückbehalten.

Kaution zurückbekommen - wie wurde die Kaution, Mietsicherheit geleistet, gezahlt?

Wie genau vorzugehen ist, damit der Mieter die Kaution wieder erhält, ist abhängig davon, welche Art von Mietsicherheit vorliegt:
  • Ist eine Barkaution gezahlt worden, dann muss die Vermieterseite über die Zinsen abrechnen und den Kautionsbetrag zuzüglich Zinsen auszahlen.
  • Haben Sie der Vermieterseite ein auf Ihren eigenen Namen lautendes Sparbuch übergeben? Dann sind die Zinsen dort von der Bank einzutragen, und der Vermieter muss das Sparbuch herausgeben.
  • Haben Sie ein auf Ihren Namen lautendes Sparbuch eingerichtet, dieses Sparbuch aber selbst behalten und das Sparbuch aber dem Vermieter verpfändet? Dann können Sie die Freigabe oder die Herausgabe der Verpfändungserklärung verlangen.
  • Ist ein Sparbuch auf den Namen des Vermieters eingerichtet worden, dann muss dieser das Sparbuch auflösen, abrechnen und auszahlen wie bei einer Barkaution.
  • Manchmal wird auch ein gemeinsames Sparbuch, auf den Namen des Vermieters und des Mieters angelegt, meist mit einem Sperrvermerk, so dass keiner ohne den anderen darüber verfügen kann. Dann muss das Sparbuch durch gemeinsame Erklärung gegenüber der Bank aufgelöst werden, die Rückzahlung erfolgt wie bei der Barkaution.
  • Ist eine Bürgschaft geleistet worden, so muss die entsprechende Bürgschaftsurkunde zurückgegeben werden.
  • Bei anderen Anlageformen, z.B. der Ãœbergabe oder Verpfändung von Aktien oder Wertpapieren ist eine besondere Prüfung erforderlich, welche Handlungen erforderlich sind, damit die Mietpartei die geleistete Sicherheit und auch die erzielten Zinsen definitiv wieder bekommt.

Keine Rückzahlung der Kaution durch Vermieter nach Ende Mietvertrags

Gibt der Vermieter auf entsprechende Aufforderung die Kaution nicht zurück, oder hat einfach  angebliche Gegenforderungen, von der Kaution abgezogen, die Sie nicht anerkennen, so bleibt nur die Einreichung einer Klage, wenn Sie sich nicht noch anderweitig mit dem Vermieter einigen können.

Hinweis


Nehmen Sie fachkundige Beratung in Anspruch, bevor Sie die Rückzahlung der Kaution vom Vermieter verlangen. Manchmal ist es günstiger, noch etwas damit zu warten, bzw. den Vermieter nicht vor Ablauf von 6 Monaten (kurze Verjährung) zur Abrechnung aufzufordern.



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