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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Kaution, Mietsicherheit - Privatbürgschaft für Mietvertrag stellen
Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass Mieter als Mietsicherheit für das Mietverhältnis eine Privatbürgschaft stellen. Das bedeutet, dass eine Privatperson eine Bürgschaft stellt.
Im Mietvertrag ist vereinbart, dass eine Privatbürgschaft als Kaution gestellt wird
Ist dies vereinbart, dann muss eine Privatperson, ein Bürge, gegenüber dem Vermieter eine Bürgschaftserklärung abgeben:
Kaution - Bürgschaft als Sicherheit für Vermieter stellen
- Der Bürge erklärt mit Stellung der Bürgschaft, dass er für die Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis einsteht.
Eltern stellen Privatbürschaft als Sicherheit für das Mietverhältnis
Der häufigste Fall von Bürgschaften durch Privatpersonen ist der, dass Eltern für ein Mietverhältnis ihrer Kinder bürgen.
Privatbürgschaft - Vermieter übergibt Formular für die Stellung der Bürgschaft
Größere Vermieter (z.B. Wohnungsgesellschaften) haben dafür vorgefertigte Formulare.
Private Bürgschaft von Eltern, Freund - Bürge haftet für Schulden, Forderungen aus Mietvertrag
Sollte man im Verlauf des Mietverhältnisses z.B. mit Mietzahlungen im Rückstand sein, dann kann sich der Vermieter zum Ausgleich seiner Mietforderung an den Bürgen wenden.
- Im Fall einer einfachen Bürgschaft muss sich der Vermieter zuerst mit dem Mieter auseinandersetzen und ggf. auf Zahlung des Mietrückstandes klagen, bevor er sich an den Bürgen halten kann.
- Häufig handelt es sich aber um Bürgschaften "auf erstes Anfordern".
Kaution für Mietwohnung - Vermieter hat Sicherheit durch Bürgschaft auf erstes Anfordern
Falls es sich um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern handelt, muss der Bürge dann ggf. sofort zahlen, ohne dass sich der Vermieter vorher an den Mieter halten müsste wegen (angeblich) bestehenden Forderungen aus dem Mietvertrag.
Falls Ihr Vermieter von Ihnen ausdrücklich eine Elternbürgschaft verlangt und sie außerdem eine Kaution zahlen sollen, liegt eine Übersicherung vor.
Redaktion
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