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Kaution für Mietwohnung - Höhe und Ratenzahlung im Gesetz

Die Höhe der Kaution für eine Mietwohnung ist auf höchstens drei Monatskaltmieten gesetzlich begrenzt und Mieter können die Kaution in Raten zahlen. 

Höhe der Kaution und Ratenzahlung für eine Wohnung ist gesetzlich geregelt

Im Mietvertrag ist meist die Höhe und oft auch die Art der Kautionsleistung (z.B. Barkaution) geregelt.

Monatliche Nettokaltmiete ist die Grundlage für die Höhe der Kaution

Die für die Berechnung der Kaution maßgebliche Nettokaltmiete ist die Miete ohne zu leistende Beträge für Betriebskosten, Nebenkosten.

Höhe der Kaution, wenn durch den Mieter verschiedene Mietsicherheiten gestellt werden

Auch wenn seitens des Mieters verschiedene Sicherheiten zur Zahlung / Leistung der Kaution gestellt werden, z.B. eine Barkaution und eine Bürgschaft, so ist die 

  • maximal zulässige Höhe der Kaution auf insgesamt drei Monatskaltmieten beschränkt

Der Vermieter darf in der Regel keine höhere Kaution als Mietsicherheit verlangen. 

  • Ausnahmen, wie es doch zu einer zulässigen Ãœberschreitung der Kautionshöhe kommen kann, finden Sie weiter unten im Beitrag.

Ratenzahlung Kaution - Kaution für die Wohnung darf immer in drei Raten gezahlt werden

  • Als Mieter hat man immer das Recht, eine vereinbarte Kaution in drei Raten zu zahlen, egal was dazu im Mietvertrag vereinbart ist.

Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die zweite dann spätestens zu Beginn des zweiten Monats, die dritte Rate zu Beginn des dritten Monats - dieses Recht kann auch nicht mit einer Vereinbarung im Mietvertrag umgangen werden.

Achtung:
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Verspätete Kautionszahlungen können zur Kündigung des Mietvertrags führen.

Vermieter will die volle Kaution für die Mietwohnung vor Abschluss des Mietvertrags

Allerdings bestehen manche Vermieter bereits bei Abschluss des Mietvertrags (vor der gemeinsamen Unterschrift, vor Schlüsselübergabe) auf den Erhalt der vollen Kaution - dann ist gut zu überlegen, ob man das hinnimmt, akzeptiert - schließlich könnte der Abschluss des Mietvertrags daran scheitern, wenn man nicht darauf eingeht.

Gesetzliche Kautionshöhe darf nicht durch zusätzliche Sicherheiten überschritten werden

Wurde an den Vermieter eine überhöhte Kaution gezahlt, z.B. durch Leistung einer Barkaution in gesetzlicher Höhe und die zusätzliche Stellung einer Bürgschaft, so ist dies nicht zulässig.

Kautionshöhe - Vermieter hat zu hohe Kaution bekommen, Teil der Kaution zurückfordern

Es gibt aber Ausnahmen: 

Als zulässig gilt in der Rechtsprechung, wenn dem Vermieter im Rahmen des Vertragsabschlusses für die Wohnung unaufgefordert und freiwillig eine Bürgschaft von einem "Dritten" (z.B. Eltern, Freunde, Bekannte) angeboten wurde, damit es zum Abschluss des Vertrages kommt.
Dies kommt häufiger vor, auch dass ein Vermieter Eltern als weitere Mieter möchte, z.B. wenn ein Student(in) in die Wohnung zieht.
Neuer Mietvertrag - Vermieter will Eltern als weitere Mieter 

Kaution für Einbauten und Umbauten des Mieters - Sonderzahlung zur Sicherung des Rückbaus

Zulässig ist auch, dass Vermieter für vom Mieter geplante Einbauten eine sogenannte Rückbaukaution fordern können. Diese Sonderkaution ist zulässig, zählt nicht als Ãœberschreitung der gesetzlich zulässigen Kautionshöhe von drei Monatskaltmieten: 

Einbauten, Umbauten des Mieters - Vermieter will zusätzliche Kaution