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Kaution - Mieter hat Auskunftsanspruch gegenüber dem Vermieter

Mietern steht während des Mietverhältnisses ein umfassender Auskunftsanspruch bezüglich der für die Wohnung an den Vermieter gezahlten Kaution zu.

Welche Informationen dürfen Mieter vom Vermieter für das Kautionskonto verlangen?

Mieter können verlangen, Auskunft über den Verbleib und die Höhe der Kaution vom Vermieter zu erhalten. 

Die Anfrage sollte schriftlich erfolgen. Mieter vom Vermieter folgende Informationen verlangen:

  • Ist die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters insolvenzfest, sicher auf einem Treuhandkonto angelegt? 
  • Bei welchem Bankinstitut ist die Barkaution angelegt?
  • Welche Anlageart, z.B. Sammelkonto, wurde vom Vermieter gewählt: 
    Mietkaution auf Sammelkonto - Zinsen und Kapitalertragsteuer
  • An welchem Datum ist die Anlage erfolgt?
  • Wie lautet die Vertragsnummer bei der Bank?
  • Zu welchem Zinssatz ist die Anlage erfolgt: 
    Mietkaution - Höhe der Zinsen

Zweifel, ob der Vermieter die Kaution sicher auf einem Treuhandkonto verwahrt

Die Kaution muss getrennt vom Privatvermögen des Vermieters angelegt werden. 
Hat der Vermieter die Kaution, wie gesetzlich vorgeschrieben (§ 551 BGB), getrennt von seinem Vermögen angelegt? 
Dies ist wichtig, weil bei einer nicht vom Vermögen des Vermieters getrennten Anlage der Kaution, Gläubiger des Vermieters auf die vom Mieter gezahlte Kaution Zugriff zum Ausgleich ihrer Forderungen hätten:
Kaution, Mietsicherheit - Vermieter muss Kautionskonto einrichten

Manchmal gibt es Hinweise, dass sich ein Vermieter in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet.

Wiederholt Auskunft vom Vermieter über die für die Wohnung gezahlte Kaution verlangen

Bei Hinweisen auf wirtschaftliche Schwierigkeiten können Mieter auch wiederholt Auskunft darüber verlangen, ob der Vermieter den Kautionsbetrag (weiterhin) ordnungsgemäß angelegt hat. 
Anspruch auf Kaution der Wohnung bei Insolvenz des Vermieters. 

Vermieter gibt Mieter keine Auskunft über die für die Wohnung gezahlte Kaution

Wird die Auskunft nicht erteilt, so kann eine Auskunftsklage erhoben werden. 

Vor Erhebung der Klage Zuvor sollte dem Vermieter eine Frist zur Auskunft gesetzt sein:
Als Mieter dem Vermieter eine Frist setzen

Zwangsverwalter sind zur Auskunft über die ordnungsgemäße Anlage der Kaution verpflichtet

Auch ein Zwangsverwalter der Wohnung oder eines gemieteten Einfamilienhauses muss die ordnungsgemäße Anlage der Kaution auf Verlangen des Mieters nachweisen.


Redaktion


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