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Schriftlicher Mietvertrag für Wohnung - gesetzliche Regelung für Inhalt

Der Inhalt eines schriftlichen Mietvertrags für eine Mietwohnung ist gemäß gesetzlicher Regelungen bestimmt.

Gesetzliche Regelungen für Mindestinhalte des Mietvertrags über eine Mietwohnung

Was muss mindestens im Mietvertrag für eine Mietwohnung geregelt werden?

Das Gesetz bestimmt Mindestinhalte:

  • Welche Wohnung bzw. welche Räume werden vermietet?
    Dies soll so genau bezeichnet werden, dass man den Mietgegenstand eindeutig identifizieren kann: 
    Mietsache, Mietgegenstand - Was vermietet ist steht im Mietvertrag 
  • Wer ist Vermieter der Wohnung bzw. der Räume?
    Wer ist Vertragspartner des Mieters? 
    Achtung: Wer sich in einem Vertrag als Vermieter bezeichnet, muss nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung sein. Wenn eine Verwaltung für den Vermieter den Vertrag abschließt, ist um so wichtiger, dass genau erkennbar ist, wer der eigentliche Vermieter ist.
  • Wer soll Mieter sein?
    Normalerweise werden alle Personen, die Vertragspartner werden sollen, am Anfang des Vertrages mit Vornamen und Familiennamen angegeben.
    Normalerweise müssen auch alle diese Personen am Ende des Mietvertrages unterschreiben, wenn nicht eine Person die Vollmacht hat für den / die anderen Mieter zu unterschreiben. 
    In manchen Fällen sind auch Personen Mieter, die nicht ausdrücklich im Vertrag stehen.
    Wer ist Mieter?
  • Gegenleistung - was wird an den Vermieter als Leistung gegeben bzw. als Miete bezahlt?
    In der Regel wird hier eine monatliche Miete, also ein monatlicher Zahlbetrag eingetragen, und es sollte die Mietzusammensetzung klar erkennbar sein: 
    Miete - Wie setzt sich die Gesamtmiete zusammen? 
    Es ist auch eine andere Gegenleistung möglich: 
    Arbeit oder Leistung des Mieters, Hilfe im Haushalt anstatt Miete zahlen 
  • Mietvertrag muss von dem Vermieter, den Vermietern und Mietern unterschrieben werden
    Unterschrieben werden kann der Vertrag für die Seite des Vermieters auch von bevollmächtigten Vertretern, und allen Mietern:
    Wer ist Vertragspartner des Mieters? 

Was kann noch im schriftlichen Mietvertrag vereinbart sein?

Ãœber diesen Mindestinhalt hinausgehend werden meist weitere Vertragsinhalte schriftlich vereinbart:, insbesondere genauere Angaben zum Mietgegenstand,

über die Dauer des Mietvertrages,

über den Zweck der Vermietung,

etwaige Nebenleistungen, die von Vermieterseite oder von Mieterseite erbracht werden sollen,

über Nebenkosten bzw. Betriebskosten und ob und wie sie abgerechnet werden sollen,

und ggf. auch die Tierhaltung:

Tierhaltung in der Mietwohnung - Verbot nicht immer möglich 

Besondere Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter der Wohnung - Individualvereinbarung

Manchmal werden mietvertragliche Regelungen getroffen bzw. vom Vermieter verlangt, die nicht unbedingt wirksam sind, vom Mieter dann nicht eingehalten werden müssen.
​​​​​​​Für Individualvereinbarungen gelten strenge Anforderungen:
Mietvertrag - Individualvereinbarung, Vertragsklausel ausgehandelt? 

Formularmietvertrag - Vermieter legt einen vorgedruckten Mietvertrag für die Wohnung vor

Meist handelt es sich um einen von Vermieterseite vorgelegten Formularvertrag, in dem viele Punkte bereits vorgedruckt sind. 

Formularklauseln sind häufig wirksam. Aber in besonderen Fällen (z.B. wenn diese gegen Gesetze verstoßen) werden sie von der Rechtsprechung als unwirksam angesehen. 

Hinweis


Manchmal kann es möglich sein, wenn Sie mit Regelungen des Vertrages nicht einverstanden sind, eine bessere Regelung im Verhandlungswege zu erreichen.

Sie sollten vor der Vertragsunterzeichnung fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. 

Sind Sie sich sehr unsicher, dann ist es am besten, wenn Sie den vom Vermieter vorgeschlagenen schriftlichen Vertrag zu einer Prüfung mitnehmen können, z.B. einer Mieterberatung oder einem Anwalt vorlegen.



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