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Absschluss eines Mietvertrags für Wohnung - Checkliste für Mieter

Steht man kurz vor dem Abschluss eines Mietvertrags für eine Wohnung, so sollte manches bedacht werden.

Neuen Wohnungsmietvertrag abschließen - Vereinbarungen, Klauseln prüfen

Wenn Mieter und Vermieter den Mietvertrag abschließen, unterschrieben haben, dann gelten die dortigen Regelungen grundsätzlich für beide Seiten. 

Aber: Nicht alles, was in einem Mietvertrag vereinbart wird, muss wirksam sein - handelt es sich um eine unverhältnismäßige Vereinbarung zum Nachteil des Mieters, so kann es durchaus sein, dass man sich als Mieter nicht daran halten muss, die Unwirksamkeit vorliegt. Dies sollte für den Fall des Falles anwaltlich geprüft werden:
Mietvertrag - AGB-Klauseln können in der Summierung unwirksam sein 

Vielfach wird bei Vereinbarungen im Mietvertrag davon ausgegangen, es handele sich um eine individuelle Vereinbarung - dies ist ganz selten der Fall:
Wohnungsmietvertrag - besteht eine Individualvereinbarung? 

Zu Beginn der Vertragsverhandlung für den Abschluss des Mietvertrags - Was ist wichtig?

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Punkte, auf die Mieter in jedem Fall besonders achten sollten - schon wenn Sie mit dem Vermieter zu verhandeln beginnen, sollte Ihnen klar sein, worauf es Ihnen besonders ankommt.
Mietvertrag abschließen - was beachten, was überlegen? Tipps.

Abschluss eines neuen Mietvertrags für die Wohnung - Vermieter will eine Selbstauskunft

Wesentliche Falschangaben können zur Kündigung des Mietvertrags führen. Beachten Sie unsere Hinweise:
Mieterselbstauskunft für Wohnung - zu beantwortende Fragen.

Mehrere Personen werden Vertragspartner des Vermieters - Regelung zum Ausscheiden

Werden mehrere Mieter Vertragspartner des Vermieters, z.B. Lebensgemeinschaften, dann sollte man darauf achten, dass ein Ausscheiden eines Mieters aus dem laufenden Mietvertrag möglich ist - z.B. bei einer Trennung:
​​​​​​​Trennung - Was wird aus dem Mietvertrag? 

Vorschlag:
Eventuell ist es möglich, diesen Fall mit dem Vermieter einvernehmlich zu regeln:

"Im Falle einer Trennung kann ein Mieter alleine aus dem Mietverhältnis ausscheiden. Der Mietvertrag wird dann mit dem in der Wohnung verbleibenden Mieter alleine fortgesetzt.
Der Vermieter ist darüber von den Mietern schriftlich in Kenntnis zu setzen, damit eine entsprechende
Vertragsänderung zum Mietvertrag vorgenommen wird."

Wohngemeinschaft - im Mietvertrag der Wohnung regeln, dass Bewohner wechseln können

Auch bei einer Wohngemeinschaft sollte man darauf achten, dass im Mietvertrag geregelt ist, dass Bewohner oder Hauptmieter ausgetauscht werden können:
Wechsel in der Wohngemeinschaft - Austausch WG-Mitglieder 
Austausch von Hauptmietern einer Wohngemeinschaft 

Auf was sollten Mieter bei Abschluss eines neuen Mietvertrags für eine Wohnung achten?

Bei mehreren Mietern:
​​​​​​​
Beachten Sie die gesamtschuldnerische Haftung

Im neuen Mietvertrag die Möglichkeit der Untervermietung vereinbaren

Es kann schwierig sein, mit dem Vermieter im Rahmen des Mietvertragsabschlusses eine beabsichtigte Untervermietung gleich zu vereinbaren - die Anmietung einer Wohnung kann dann durchaus scheitern. Wesentlich ist der Zeitpunkt des berechtigten Interesses.

Bei der Wohnungsbesichtigung werden Schäden festgestellt

Achten Sie bei einer Besichtigung auf eventuelle Schäden in der Wohnung - das ist immer ungünstig anzusprechen, aber es gibt ja auch vernünftige Vermieter.
Neue Mietwohnung - von Anfang an Mängel, Schäden vorhanden 

Abschluss des Mietvertrags - vor Unterschrift prüfen, ob alles richtig im Vertrag erfasst ist

Anhand unserer Checkliste - auch von Ihnen ergänzt - sollten Sie vor der Unterschrift prüfen, ob alles berücksichtigt ist.

Hier geht es zur Checkliste für den Mietvertragsabschluss: 
Checkliste - Abschluss Mietvertrag für Mietwohnung - auf was achten? 



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