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Freundin, Freund, Lebensgefährte soll in die Mietwohnung einziehen 

Mietrechtlich gilt immer noch, dass für den Einzug des Freundes, der Freundin, des Lebensgefährten (nichteheliche Lebensgemeinschaft) eine Erlaubnis des Vermieters für die Aufnahme in die Mietwohnung, Einzug beim Mieter erforderlich sein soll. 

Mieter haben Anspruch auf Erlaubnis zum Einzug des Freundes, der Freundin in die Wohnung

Es ist durchaus als kurios anzusehen, denn Mieter haben das Recht, die Erlaubnis zur Aufnahme ihres nichtehelichen Lebensgefährten, der Freundin, dem Freund vom Vermieter zu verlangen.

  • Die Rechtsprechung stellt an das hierfür erforderlich berechtigte Interesse für den Einzug des Lebensgefährten beim Mieter besonders geringe Anforderungen. 

Es handelt sich beim Zusammenziehen mit Freund oder Freundin um höchstpersönliche Motive. 

Daher gilt, dass Mieter das Zusammenziehen nicht näher begründen müssen.

  • Der Wunsch des Mieters, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft mit Freund oder Freundin zu begründen (oder fortzusetzen), reicht in aller Regel für das Vorliegen des berechtigten Interesses aus. 

Mitteilung an den Vermieter - Zusammenziehen mit Freund oder Freundin

Wir haben hierfür einen Musterbrief, den Mieter für das Zusammenziehen mit Freund oder Freundin verwenden können:

Vermieter will den Einzug des Freundes, der Freundin zum Mieter nicht erlauben

Der Vermieter kann die Erlaubnis für das Einziehen nur verweigern, wenn z.B. durch die Aufnahme des Lebensgefährten eine Ãœberbelegung der Wohnung eintritt (Sonderfall Ãœberbelegung) oder wenn dem Vermieter ausnahmsweise die Person des Lebensgefährten nicht zumutbar ist:
Untervermietung - Unzumutbarkeit für den Vermieter

Hinweis


Keine Erlaubnis des Vermieters ist erforderlich, wenn Paare verheiratet sind, oder mit ihm oder ihr in einer Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes verbunden sind.

Lebenspartnerschaftsgesetz gültig bis 01.10.2017
- gleichgeschlechtliche Paare können seitdem keine Lebenspartnerschaft mehr eingehen, nur noch heiraten.

Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
Zur Autorenseite von Dirk Beckmann


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