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Angehörige, Kinder, Partner will Mietvertrag der Wohnung übernehmen

Zieht ein Mieter aus seiner Wohnung aus und soll ein Angehöriger, ein Familienmitglied, der Partner, der Freund, die Freundin, ein erwachsenes Kind, den Mietvertrag bzw. die Wohnung übernehmen, so geht dies meist nicht ohne Zustimmung bzw. der Erlaubnis des Vermieters, wenn die Person nicht bereits ebenfalls Mieter der Wohnung ist.

Zustimmung des Vermieters zur Ãœbernahme eines Mietvertrags durch den Partner

Grundsätzlich ist für die Übernahme der Wohnung durch den Lebenspartner, dem Freund, der Freundin, immer die Erlaubnis des Vermieters Voraussetzung.

Mieter gibt Wohnung auf - Übernahme der Wohnung, eines Mietvertrages durch Angehörige

Es besteht kein Anspruch darauf den Mietvertrag auf sein Kind zu übertragen, wenn man ausziehen, für sich den Mietvertrag beenden will. Der Vermieter kann über sein Eigentum verfügen und kann die notwendige Erlaubnis ohne Angabe von Gründen verweigern.

Mieter zieht aus - Wohnung einem Familienangehörigen, dem erwachsenen Kind Ã¼berlassen

Ziehen Sie als Mieter aus und wird die Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters einem Angehörigen, also auch einem erwachsenen Kind, zur alleinigen Nutzung überlassen, so besteht die Gefahr der Kündigung der Wohnung durch den Vermieter.
Kündigung Mietvertrag der Wohnung wegen unerlaubter Benutzung.

  • Wie die Sache in einem Rechtsstreit ausgeht, wie ein Gericht in solch einer Sache entscheidet, wenn es um eine solche Ãœberlassung geht, ist nicht eindeutig zu beantworten.

Haben Sie als Mieter weiterhin Sachen in der Wohnung, wohnen Sie noch ab und zu in der Wohnung, auch wenn Sie woanders hingezogen sind, dann kann ein Gericht im Streitfall zum Urteil gelangen, dass es sich nicht um eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung der Wohnung an einen Familienangehörigen handelt, die Kündigung der Wohnung nicht gerechtfertigt ist - aber sicher ist das nicht!

Mieter haben kein Recht den Mietvertrag der Wohnung an Familienmitglieder weiterzugeben

Entgegen einer verbreiteten Meinung gibt es

  • kein Recht auf Weitergabe einer Wohnung, des Mietvertrages an Familienmitglieder (auch nicht an das Kind oder an den Lebenspartner), wenn der / die Mieter ausziehen, dann nicht mehr selbst in der Wohnung wohnen. 

Als Familienmitglied oder Angehöriger den Mietvertrag für die Wohnung bekommen

Es kann durchaus in Frage kommen, dass wegen dem beabsichtigten Auszug ein Familienmitglied, Angehörige (z.B. Kinder oder ein Lebenspartner) den Mietvertrag übernehmen darf. 

  • Ob der Vermieter dazu bereit ist, eine Einigung zu treffen bzw. unter welchen Bedingungen der Vermieter bereit ist, das sollte mit dem Vermieter geklärt werden.
  • Ist der Vermieter dazu bereit, dann wird er meist einen neuen Mietvertrag abschließen wollen, verlangt eine höhere Miete.
Hinweis

Wohnung der Großeltern übernehmen, weil die Wohnung aufgegeben werden muss

Sehr oft kommt es vor, dass die Oma, der Opa ins Pflegeheim umziehen muss, der Mietvertrag für die Wohnung dann zu beenden ist.

  • Angehörige, auch Enkel, können in diesen Fällen nicht einfach die Wohnung übernehmen.
  • Der Vermieter darf entscheiden, ob er bereit ist, die Wohnung einem Angehörigen zu überlassen, den Mietvertrag fortsetzen möchte bzw. bereit ist einen neuen Mietvertrag abzuschließen.

    Mieter verstorben - bei ehemals gemeinsamen Haushalt die Wohnung übernehmen

    Ist der Mieter verstorben, so gibt es eine Ausnahme. 

    • Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es das Recht einen Mietvertrag übernehmen zu dürfen.
    • Es gibt ein Eintrittsrecht für Angehörige (und andere Personen) und zwar für denjenigen, der schon bisher in der Wohnung des Verstorbenen gewohnt hat.
    Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
    10557 Berlin
    Zur Autorenseite von Dirk Beckmann


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