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Familienmitglieder - wer darf beim Mieter einziehen, wann Erlaubnis?

Bestimmte Familienmitglieder, enge Familienangehörige, dürfen mit dem im Mietvertrag stehenden Mieter in der Wohnung zusammenwohnen. Ein Mieter / eine Mieterin darf auch ohne Erlaubnis des Vermieters seine Kleinfamilie, bzw. nächste Familienangehörige in die Wohnung aufnehmen.

Einzug Familienmitglieder in Mietwohnung - Erlaubnis des Vermieters nicht immer erforderlich

Nicht immer muss man Mieter sein. Ohne Erlaubnis des Vermieters können z.B. in der Wohnung aufgenommen werden:

Einzug von Enkel zum Mieter in die Wohnung - sind Enkel enge Familienangehörige?

In bestimmten Fällen dürfen auch Enkel einziehen, obwohl diese nicht zum Kreis der engen Familienangehörigen gezählt werden, z.B. wenn ein Sorgerecht besteht.

Familienmitglied zieht in Wohnung zum Mieters - Vermieter informieren

Der Mieter muss immer die Aufnahme eines engen Familienangehörigen in seine Wohnung dem Vermieter mitteilen, muss aber nicht um Erlaubnis fragen. 
Einzug Familienangehörige beim Mieter - Information des Vermieters 

Mieter will Geschwister bei sich in der Mietwohnung aufnehmen - Erlaubnis erforderlich

Geschwister gelten mietrechtlich nicht als enge Familienangehörige. Vor der Aufnahme von Geschwistern (Bruder, Schwester) muss die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden.

Für nicht nahe Familienangehörige ist der Vermieter vor dem Einziehen um Erlaubnis zu fragen

Für alle anderen, nicht nahen Familienmitglieder gilt immer, dass der Vermieter vor einem Einzug um Erlaubnis zu fragen ist. 

Einzug Freund, Freundin in die Mietwohnung - was gilt in diesem Fall?

  • Der Mieter / die Mieterin soll nach der bisherigen Rechtsprechung, vor der Aufnahme des Lebensgefährten (also auch des Freundes, der Freundin), den Vermieter um Erlaubnis fragen
    - auch wenn die Erlaubnis in der Regel erteilt werden muss, wenn keine ganz besonderen Gründe dagegen sprechen,
    - jedenfalls besteht die Pflicht zur Information des Vermieters: 

    Freund, Freundin soll einziehen - Erlaubnis vom Vermieter  

Einzug eines Familienmitglieds zum Mieter in die Wohnung - Ãœberbelegung ist zu vermeiden

Die Wohnung muss immer ausreichend groß sein, der Zuschnitt, die Raumaufteilung dafür geeignet und es darf nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen.

Einzug der Eltern oder Schwiegereltern in die Wohnung des Mieters - Erlaubnis erforderlich?

Sollen Eltern oder ein Elternteil vom Mieter aufgenommen werden, gilt folgendes:

Aufnahme der Eltern, Einzug eines Elternteils in die Mietwohnung  


Was gilt bei Schwiegerleuten - Schwager, Schwägerin als Mitbewohner

Vermieter kann verpflichtet sein, eine Erlaubnis zum Einzug nicht naher Angehöriger zu erteilen

Es kann Situationen geben, in denen der Vermieter verpflichtet ist, eine Erlaubnis zum Einzug zu erteilen. 

Dies kann z.B. der Fall sein, wenn durch den Einzug eines Verwandten, z.B. des Bruders, der Schwester die Pflege eines Angehörigen bzw. des Mieters übernommen wird:
Krankenpflege  â€“ Einzug Pflegerin, Pfleger zum Mieter in Mietwohnung 

In manchen Fällen muss dies außergerichtlich oder sogar gerichtlich durchgesetzt werden.
Erlaubnis vom Vermieter - Klage auf Erteilung der Genehmigung 

  • Rechtliche Beratung zum Einzelfall empfohlen.

Familienmitglieder können Untermieter sein

Familienmitglieder können auch als Untermieter aufgenommen werden. Zuvor muss jedoch immer, die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden.

Der Vermieter muss in vielen Fällen, bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, die Erlaubnis für die Untervermietung erteilen.

Bürgergeld - Übernahme der Untermiete, Einnahmen aus Untervermietung

Ist ein Familienmitglied Bürgergeld-Empfänger (früherHartz4), so besteht der Anspruch auf Ãœbernahme von Mietkosten. Dies gilt auch für einen Untermietvertrag.

Schließt ein Bürgergeld-Empfänger als Vermieter einen Untermietvertrag, so sind die Mieteinnahmen der Behörde mitzuteilen.

Familienmitglieder können als Besucher beim Mieter in der Wohnung sein

Familienmitglieder können selbstverständlich als Besucher aufgenommen werden, allerdings nicht zu lang und nicht zu oft, und die Wohnung darf dadurch nicht Ã¼berbelegt werden.

Familienmitglied steht im Mietvertrag der Wohnung - Unterschrift fehlt

Haben Familienmitglieder den Mietvertrag ebenfalls mit dem Vermieter abgeschlossen, dann sind sie Mitmieter und haben unmittelbar alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag, dürfen dann natürlich sowieso in der Wohnung wohnen.

Mieter ist verstorben - Familienmitglied kann Anspruch auf Eintritt in den Mietvertrag haben

Stirbt der Mieter (der einzige oder letzte Mieter / die einzige oder letzte Mieterin), dann können Familienmitglieder, die mit ihm/ihr in Haushaltsgemeinschaft gelebt haben, verlangen, in den Mietvertrag einzutreten.

Sind mitwohnende Familienmitglieder zugleich Erben des verstorbenen Mieters, dann können sich auch daraus besondere Pflichten und Rechte ergeben.



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