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Mitbewohner in der Mietwohnung - wer ist Mieter?

Mitbewohner der Wohnung haben gegenüber dem Vermieter keine vertraglichen Verpflichtungen, sie sind keine Mieter.

Wer ist Mieter der Mietwohnung, welche Rechte und Pflichten entstehen?

Haben mehrere Mieter gemeinschaftlich den Mietvertrag für die Wohnung abgeschlossen, oder sind später andere Personen in den Mietvertrag eingetreten, dann ist jeder von ihnen "Mieter" -

jeder von ihnen hat alle Mieterrechte, aber auch sämtliche mietrechtliche Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter. 

Untermieter haben in der Regel nur ein Vertragsverhältnis mit dem Hauptmieter der Wohnung:
Vertragspartner des Untermieters ist der Hauptmieter

Wer darf in meiner Mietwohnung wohnen, ohne selbst Mieter zu sein?

Wer nicht selbst Mieter ist, kann aber berechtigt sein, in der Wohnung zu wohnen, zum Beispiel als

Und es ist auch interessant, ob Ehepartner sowieso immer Mieter sind?

Besondere Regeln gelten auch für

Die vorgenannten Personen können im Falle des Todes eines Mieters ​​​​​​​besondere Rechte haben, den Mietvertrag fortzusetzen, teilweise noch vor den (sonstigen) Erben des Mieters. Siehe dazu auch der Abschnitt weiter unten.

Als Mieter Mitbewohner in der Mietwohnung aufnehmen, einziehen lassen

Wollen Mieter Mitbewohner in die Wohnung aufnehmen, so brauchen sie dafür häufig eine vorherige Erlaubnis des Vermieters: 
Mitbewohner - wer darf ohne Erlaubnis einziehen? 

Mitbewohner einziehen lassen, ohne Erlaubnis des Vermieters? 

Mitglieder einer Wohngemeinschaft - wer in der Wohngemeinschaft ist Mieter?

Nicht auf den ersten Blick einzuordnen sind Wohngemeinschaften, denn hier kommt es sehr genau darauf an, welche rechtliche Vereinbarung mit dem Vermieter besteht: 

Mietrecht - Wann handelt es sich um eine Wohngemeinschaft?  
Habe ich Mitbewohner oder sind wir eine Wohngemeinschaft?  

Tod des Mieters - Mitbewohner können eventuell die Wohnung übernehmen

Haben Mieter Mitbewohner in der Wohnung aufgenommen, dann kann das im Mietrecht eine Rolle spielen. Im Todesfall können besonders Berechtigte möglicherweise den Mietvertrag fortsetzen, aber es kann auch die Möglichkeit bestehen, als Mitbewohner den Mietvertrag zu übernehmen, teilweise noch vor den (sonstigen) Erben des Mieters.

Untermieter haben gegenüber dem Vermieter, Eigentümer kein vertragliches Verhältnis

Untermieter haben zum Eigentümer / Vermieter der Wohnung gar kein vertragliches Verhältnis, vielmehr ist ihr Vertragspartner der Hauptmieter.
Forderungen die Wohnung oder den gemieteten Raum betreffend kann der Untermieter nur gegenüber dem Hauptmieter geltend machen, der sich dann, z.B. für die Beseitigung von Mängeln an den Eigentümer / Vermieter wenden muss.