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Ersatzwohnung wegen Modernisierung - Anspruch für Mieter

Erfolgt eine umfangreiche Modernisierung der Wohnung, die Mieter dulden wollen oder dulden müssen, dann stellt sich oft die Frage, ob wegen größeren Arbeiten Mieter eine Ersatzwohnung beanspruchen können.

Modernisierung - Was ist eine Umsetzwohnung, was ist eine Ersatzwohnung?

Von einer Umsetzwohnung spricht man, wenn der Vermieter Ihnen auf Dauer anstelle der bisherigen Wohnung eine andere Wohnung anbietet.

Es kommt auch vor, dass Vermieter im Rahmen der Stellung einer Ersatzwohnung dann später diese Wohnung für eine dauerhafte Anmietung anbietet.

Modernisierung - können Mieter eine Ersatzwohnung, Umsetzwohnung bekommen?

Soll in diesem Zusammenhang für die (neue) Wohnung ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden, so sollten Sie sich rechtlich beraten lassen!

  • Einen Anspruch auf eine Umsetzwohnung haben Sie als modernisierungsbetroffener Mieter nicht, aber wenn der Verbleib in der Wohnung wegen vorzunehmender Bauarbeiten nicht zumutbar ist, Arbeiten längere Zeit dauern sollen, dann kann ein wegen einer Modernisierung notwendig werdender Umzug eine persönliche Härte sein
  • Ggf. ist dann sogar wegen dieser persönlichen Härte die Modernisierung nicht zu dulden - dies bedarf einer genauen Prüfung des Einzelfalls.

Unbewohnbarkeit der Wohnung wegen Modernisierung - Umsetzwohnung für Mieter

Teilweise vertreten Gerichte die Meinung, dass der Vermieter bei einer Unbewohnbarkeit der von einer Modernisierung betroffenen Wohnung in seiner Modernisierungsankündigung eine Zwischenumsetzwohnung anbieten muss - sonst könne der Mieter die Duldung verweigern.

Gerade in Gebieten, Städten mit Mangel an Wohnungen kann dies bedeutend sein.

  • Dazu sollten Sie aber in jedem Fall eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen und innerhalb der kurzen Frist gegenüber dem Vermieter darlegen, dass die Wohnung unbewohnbar wird, eine Ersatzwohnung / Ersatzwohnraum gebraucht wird.
  • Lesetipp zum Thema: 
    ​​​​​​​Ersatzwohnung, Umsetzwohnung wegen Modernisierungsmaßnahme 

Tipp


Eine Modernisierung kann für Mieter auch aus anderen Gründen eine besondere persönliche Härte darstellen.

  • Diese Gründe müssen dem Vermieter innerhalb einer kurzen Frist mitgeteilt werden.

Durchführung von Modernisierungsarbeiten - Anspruch auf Umsetzwohnung für Mieter?

Zwischenumsetzwohnung nennt man eine Wohnung, in der der Mieter eine Zeitlang wohnen kann, während seine eigentliche Wohnung durch die Modernisierungsarbeiten (oder sonstige Arbeiten) unbewohnbar ist, bevor er dann in seine frühere Wohnung zurückzieht. Es kommt vor, dass Vermieter eine solche Wohnung von sich aus anbieten.

  • Dann sollten Sie eine Vereinbarung darüber treffen, wie hoch die Miete dort sein soll, welche Hilfe Sie bei Hin- und Rückzug erhalten und andere Fragen mehr. Auch auf ein solches Angebot haben Sie als Mieterin oder Mieter grundsätzlich keinen Anspruch.

Modernisierung - Wenn keine Umsetzwohnung, zeitweise eine Ersatzwohnung angeboten wird

Wenn Sie keine (Zwischen-) Umsetzwohnung / Ersatzwohnung angeboten bekommen, müssen Sie sich selbst um Ersatzwohnraum für die Dauer der Unbewohnbarkeit Ihrer eigentlichen Wohnung kümmern. 

Das kann eine Untermiete bei Freunden oder Bekannten sein oder eine Pension in der Nähe.

Lesetipps


Mietminderung Modernisierung - Mieter lehnt Ausweichwohnung ab 


Gericht lehnt die Kostenumlage für eine Ersatzwohnung als Modernisierungskosten für Modernisierungsmieterhöhung ab:

Ausweichwohnung - Kostenumlage bei Modernisierungsmieterhöhung