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Widerruf der Modernisierungsvereinbarung nach Verbraucherrecht

Wird eine Modernisierungsvereinbarung an der Haustür oder in der Wohnung geschlossen, oder allein durch Fernkommunikation, kann diese möglicherweise widerrufen werden.

Schutz des Verbraucherrechts greift auch bei einer Modernisierungsvereinbarung

Der Wohnungsmieter ist Verbraucher - es gelten meist besondere Verbraucherschutzrechte:

  • Modernisierungsvereinbarungen, die nicht in den Geschäftsräumen des Vermieters oder Verwalters geschlossen werden, können meist widerrufen werden, § 312 g BGB, § 355 BGB.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter Unternehmer ist - das ist nicht immer so: Widerrufsrecht - Ist mein Vermieter Unternehmer? 

Wann gilt das Verbraucherschutzrecht bei einer Modernisierungsvereinbarung?

Beispiel

Der Vermieter kommt in Ihre Wohnung, legt Ihnen eine Modernisierungsvereinbarung vor. In der Vereinbarung steht, dass Sie nach Abschluss der Modernisierung eine Mieterhöhung von 200 € zahlen.

Sie unterschreiben.

  • Wenn der Vermieter oder Verwalter an die Haustür oder in die Wohnung des Mieters kommt, und eine Modernisierungsvereinbarung schließen will, oder wenn man sich hierfür woanders trifft, z.B. in einem Cafe, besteht für den Mieter die Gefahr der Ãœberrumpelung.
  • Ebenso wird die Gefahr eines unüberlegten Vertragsabschlusses gesehen, wenn die Modernisierungsvereinbarung nur durch Fernkommunikation - also telefonisch, durch Austausch von Faxschreiben, Mails oder Briefen - abgeschlossen wird.

Verbraucherschutz - Für eine Modernisierungsvereinbarung kann das Widerrufsrecht gelten

Der Mieter / Verbraucher hat das Recht, in solchen Fällen eine solche Vereinbarung schriftlich zu widerrufen: 
​​​​​​​Schriftform im Mietrecht 

  • Grundsätzlich gilt dafür
    eine Frist von 14 Tagen, aber nur dann, wenn der Vermieter Sie über Ihr Widerrufsrecht und die Frist belehrt hat.
  • Hat der Vermieter Sie über ihr Widerrufsrecht nicht informiert, dann verlängert sich die Frist zum Widerruf des Vertrages zu Ihren Gunsten sogar auf 12 Monate plus 14 Tage!

BGH: Widerrufsrecht bei einer Modernisierungsvereinbarung

Hinweis


Holen Sie unbedingt fachkundigen Rat ein, bevor Sie widerrufen, denn

Widerruf sinnvoll? Oder ist vorteilhaft, wenn die Modernisierungsvereinbarung bestehen bleibt?


Redaktion


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