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Modernisierungsmaßnahme - Einbau Aufzug als Modernisierung

Der erstmalige Einbau oder Anbau eines Aufzugs stellt in aller Regel eine Modernisierung für die einzelnen Wohnungen dar.

Modernisierung - der Einbau eines Aufzugs gilt als Wertverbesserung

Eine Modernisierung liegt vor, wenn der Gebrauchswert der Wohnung verbessert wird. Dabei kommt es nicht auf den Bedarf der einzelnen Mieter an, sondern auf die "allgemeine Anschauung":

Durch den Aufzug wird die Erreichbarkeit der Wohnung verbessert, das Tragen von Kinderwagen, Getränkekisten und ähnlichem wird leichter, und wer schlecht laufen kann, wird den Fahrstuhl ebenfalls als Verbesserung sehen.

Hinweis


Es gibt Ausnahmefälle, in denen Gerichte den konkret geplanten Aufzug nicht als Wertverbesserung anerkennen: 
Einbau eines Aufzugs ist manchmal keine Modernisierung 

Urteil: 

Modernisierungsmaßnahme - Aufzug immer eine Wertverbesserung? 

Ist ein Aufzug eine Modernisierung, wenn er auf der halben Treppe hält?

Wenn der Fahrstuhl so eingebaut wird, dass er nicht auf der Wohnungsebene, sondern auf halbem Stockwerk hält, beurteilt die Rechtsprechung das ebenfalls als Modernisierung, obwohl man weiterhin zumindest einige Stufen laufen muss.

Ist ein Aufzug eine Wertverbesserung für Erdgeschossmieter eines Mietshauses?

Nicht so eindeutig ist das bei Erdgeschosswohnungen. Obwohl recht unwahrscheinlich ist, dass Mieter einer Wohnung im Erdgeschoss den Aufzug benutzen, sind die meisten Gerichte der Meinung, dass der Aufzugseinbau auch für die Erdgeschossmieter eine Wertverbesserung darstellt. 

Aufzug - Rechtzeitig Härtegründe wegen einer Modernisierung mitteilen

Anbau oder Einbau eines Aufzugs - Duldungspflicht prüfen

Der Einbau oder Anbau findet durch Bauarbeiten außerhalb der Wohnung statt.
Solche Arbeiten könnten Sie nur durch einen Antrag auf einstweilige Verfügung stoppen, was aber mit beträchtlichem Risiko verbunden ist, z.B.: 
Aufbau eines Baugerüsts - Baustopp, einstweilige Verfügung? 

Hinweis


In sozialen Erhaltungsgebieten, sogenannten Milieuschutzgebieten, muss vom Vermieter für den Einbau eines Aufzugs eine besondere Genehmigung eingeholt werden, diese kann möglicherweise von der Baubehörde / dem Stadtplanungsamt versagt werden.

Modernisierungsankündigung sorgfältig prüfen

Wenn Sie eine Modernisierungsankündigung erhalten, sollten Sie umgehend fachkundigen Rat in Anspruch nehmen: 
Modernisierungsankündigung - formelle Anforderungen, Unterschrift? 

Die Mieterhöhung und die voraussichtlich entstehenden Betriebskosten muss der Vermieter in der Modernisierungsankündigung mitteilen.

Hinweis


Es ist riskant, die Duldung solcher Arbeiten einfach zu verweigern. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kann ein Vermieter berechtigt sein, den Mietvertrag zu kündigen, wenn Sie unberechtigt die Duldung von Arbeiten verweigert haben.

Aufzugeinbau führt zu Mieterhöhungen und erhöhten Betriebskosten

Der Vermieter kann die Baukosten für den Aufzugeinbau auf die Mieter umlegen. Aufzüge verursachen finanziell spürbar hohe Betriebskosten:
Betriebskosten Aufzug - welche sind zu zahlen? 

Bundesgerichtshof zu Kosten eines Aufzugs als Betriebskosten 


Redaktion


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