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Modernisierung Bad - nicht alles führt zu einer Mieterhöhung
Wenn der Vermieter Arbeiten am Bad der Mietwohnung ankündigt, stellt sich die Frage, ob es sich bei den angekündigten baulichen Veränderungen um Modernisierungsmaßnahmen handelt.
Ersteinbau eines Bades in die Mietwohnung ist eine Modernisierungsmaßnahme
Die Antwort ist nur einfach, wenn die Wohnung bisher überhaupt kein Bad hat (etwa nur eine Duschkabine in der Küche).
Dann ist der erstmalige Einbau eines Bades eine Wertverbesserung. Das gilt auch dann, wenn in einer kleineren Wohnung dafür ein halber Raum oder eine Kammer genutzt werden müssen und diese Räume dadurch wegfallen.
- Auch eine Grundrissänderung kann den Gebrauchswert eines Bades erhöhen und eine Modernisierungsmaßnahme sein.
Instandsetzung, Erneuerung der Objekte im Bad ist keine Modernisierung
Umgekehrt liegt keine Modernisierung vor, wenn nur Handwaschbecken, WC, Badewanne, Armaturen oder Spülkasten erneuert werden, ohne dass sich der Komfort verbessert - das sind Instandsetzungsarbeiten.
Gebrauchswertverbesserung im Bad als Modernisierung der Mietwohnung
Bei etlichen Maßnahmen, die dazwischen liegen, ist die Antwort schwieriger.
Die Rechtsprechung ist in aller Regel "modernisierungsfreundlich" und ordnet etwa den Ersatz eines kleinen Handwaschbeckens durch ein großes breites Becken als Wertverbesserung ein, ebenso den Austausch einer freistehenden Wanne durch eine Einbauwanne oder die erstmalige Verfliesung eines schon vorhandenen Bades.
Auch ein wandhängendes WC statt eines Steh-WCs soll eine Modernisierung sein.
Es kann sich aber lohnen, die Planung des Vermieters gründlich zu prüfen:
Rechtzeitig Härtegründe wegen einer Modernisierung mitteilen
- Wenn Sie gegenüber der Modernisierungsmaßnahme persönliche Härtegründe, auch wirtschaftliche Härtegründe, vorbringen wollen, müssen Sie das innerhalb einer kurzen Frist tun, nachdem Ihnen die Modernisierung angekündigt wurde.
Modernisierungsankündigung für Bad sorgfältig prüfen
Wenn Sie eine Modernisierungsankündigung erhalten, sollten Sie umgehend fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Es ist riskant, die Duldung solcher Arbeiten einfach zu verweigern.
Duldung der Modernisierung - Zustimmung, Mieterhöhung
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kann ein Vermieter berechtigt sein, den Mietvertrag zu kündigen, wenn Sie unberechtigt die Duldung von Arbeiten verweigert haben.
Modernisierung des Bads ist angekündigt - Instandsetzungskosten feststellen
Wenn die Modernisierung durchgeführt wird, wird mit höchster Wahrscheinlichkeit eine Mieterhöhung folgen, meist in der Form der Umlage der Modernisierungskosten.
- Dabei muss der Vermieter aber die Instandsetzungskosten abziehen, die er durch die Modernisierung spart: Modernisierungsmieterhöhung - Instandsetzungskosten abziehen
Sie sollten daher den Zustand der alten Badeinrichtung festhalten. So dass z.B. ein Zeuge später bestätigen kann, dass das alte Waschbecken schon ziemlich abgenutzt war. Dann erkundigen Sie sich, was es kosten würde, einen gleichwertigen Ersatz für das alte Waschbecken zu beschaffen.
Modernisierungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten können zu Mietminderung führen
Wird durch die Arbeiten der Gebrauch der Wohnung mehr als unerheblich eingeschränkt, dann besteht ein Anspruch auf Mietminderung.
Redaktion
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