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Rauchmelder - Einbau ist eine Modernisierungsmaßnahme
Die Anbringung von Rauchmeldern ist eine Modernisierungsmaßnahme.
Daher kann ein Vermieter den Einbau und die Montage als Modernisierungskosten nach den gesetzlichen Bestimmungen als Mieterhöhung auf die Miete umlegen:
Modernisierungsmaßnahmen - Zeitpunkt der Mieterhöhung
Vermieter muss die Modernisierung ankündigen
Mieterhöhung wegen dem Einbau, der Installation von Rauchmeldern
Wegen der nicht allzu hohen Investitionskosten für diese Maßnahme verzichten aber viele Vermieter auf eine Mieterhöhung.
Modernisierung - Wenn der Mieter schon Rauchmelder installiert hatte, Vermieter neue möchte
Sind in einer Wohnung bereits Rauchmelder durch den Mieter installiert worden, so kann der Vermieter durchsetzen, dass diese im Rahmen der Durchführung der (Modernisierungs)-Maßnahme durch neue Modelle ersetzt werden.
- In solch einem Fall hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass ihm seine zuvor getätigten Aufwendungen erstattet werden: Modernisierung - Rauchmelder des Mieters ersetzen
Wurden vom Mieter sehr hochwertige Geräte eingebaut, die einen wesentlich höheren Sicherheitsstandard bieten als die für die Modernisierung vorgesehenen, dann kann es sein, dass der Mieter die Modernisierung nicht dulden muss, die eigenen Rauchmelder installiert bleiben können, so ein Urteil.
Redaktion
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