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Modernisierung - Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse

Baumaßnahmen des Vermieters, die der Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse dienen, gelten als Modernisierung.

Modernisierung - Duldungspflicht und Mieterhöhung

Ob eine Maßnahme der Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse dient, kann eine Rolle spielen einerseits für die Duldungspflicht des Mieters und andererseits für die Modernisierungsmieterhöhung.

Eine Maßnahme des Vermieters gilt als Modernisierung, wenn sie z.B. Energie oder Wasser einspart, den Komfort der Wohnung erhöht, aber auch wenn die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessert werden, § 555b BGB.

Modernisierungsmaßnahmen muss der Mieter dulden, § 555d BGB,  - außer es liegt ein besonderer Härtefall vor.

Hinweis


Persönliche Härtegründe gegen eine Modernisierung müssen innerhalb einer  kurzen Frist dem Vermieter mitgeteilt werden.
Härtegründe gegen Modernisierung dem Vermieter mitteilen

Auch wenn es sich gar nicht um eine Wertverbesserung handelt, muss der Mieter die Durchführung dulden - nämlich dann, wenn sie eine notwendige Instandsetzung darstellt, § 555a BGB.

  • Handelt es sich nicht um eine Verbesserung, dann kann der Vermieter dafür keine Mieterhöhung verlangen, denn die gibt es nur für Modernisierungsmaßnahmen, § 559 BGB.

Was bedeutet Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse bei einer Modernisierung?

Bei der Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse geht es um Arbeiten an der einzelnen Wohnung oder am Haus, die den bisher vorhandenen Standard erhöhen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der bisher vorhandene Standard vom Vermieter oder vom Mieter (beispielsweise durch eine Mietermodernisierung) geschaffen worden ist,

  • es geht immer darum, ob der jetzige Standard der Wohnung bzw. des Hauses verbessert wird.

Der Vermieter ist nicht darauf beschränkt, den durchschnittlichen Standard auf dem Wohnungsmarkt herzustellen, sondern kann auch eine überdurchschnittliche Ausstattung mit einer Modernisierung herbeiführen.

Welche Verbesserungsmaßnahmen kommen in Frage, sind eine Modernisierung?

Die Wohnverhältnisse werden verbessert, wenn in der einzelnen Wohnung Belüftung, Beheizung, Schallschutz, Zuschnitt (Bad), Wasserversorgung, Entwässerung, Energieversorgung, Kochmöglichkeit oder weitere Funktionsabläufe auf einen besseren Standard gebracht werden, oder z.B. auch die Einbruchsicherheit erhöht wird.

Ebenso gilt es als Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, wenn das Wohnumfeld etwa durch Einrichtung von Kinderspielplätzen, Hofbegrünung, Fahrradkeller oder Stellplätzen einen erhöhten Standard bekommt.

Beispiele

Unter anderem bei folgenden Maßnahmen hat die Rechtsprechung anerkannt, dass dadurch die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessert werden:

  • Verstärkung der Haussteigeleitung
  • Gegensprechanlage, elektrischer Türöffner, Türspion
  • Gemeinschaftsantenne, Installation einer SAT-Empfangsanlage, Anschluss an rückkanalfähiges Breitbandkabel
  • erstmaliger Einbau von Balkonen
  • Einsparung von Energie

Diese Liste ist natürlich nicht vollständig, schon weil durch technische Weiterentwicklungen neue Möglichkeiten für eine Wohnwertverbesserung hinzukommen.

Modernisierungsankündigung erhalten - umgehend prüfen lassen

Wenn Ihr Vermieter Ihnen solche Modernisierungsmaßnahmen ankündigt, muss geprüft werden, ob Sie die Maßnahmen dulden müssen oder ein Härtefall vorliegt.

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