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Mobbing - Problem für Mieter und Nachbarschaft

Mobbing ist ein zunehmendes Problem. Mieter können durch Nachbarn einem Mobbing ausgesetzt sein. Manchmal ist es schwierig, Beweise gegen einen möglichen Verursacher des Mobbings zu finden. Was können Betroffene gegen Mobbing tun? 

Mobbing im Mietshaus unter Mietern - was wird darunter verstanden?

Als Mobbing bezeichnet man das Schikanieren, Quälen, Verletzen, Beleidigen eines anderen über einen längeren Zeitraum.

Besonders häufig sind Ruhestörungen, Streitigkeiten und Beleidigungen, sogar Tätlichkeiten, auch Belästigungen mit Müll:

  • Belästigung durch Verunreinigungen, z.B. immer wieder Müll im Vorgarten, auf dem Balkon, fremden Müll vor der Wohnungstür vorfinden, im Briefkasten etc.

Es handelt sich immer um eine Hausfriedensstörung, wenn die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme verletzt wird.
Mietrecht - Gegenseitige Rücksichtnahme unter Nachbarn 

Mobbing zwischen Nachbarn, unter Mietern einer Wohnanlage, im Mietshaus

Auslöser für Mobbing können Konflikte in der Nachbarschaft sein, Streit über Lärm oder Schmutz im Treppenhaus, aber auch immer häufiger Rassismus und auch Mobbing wegen einer anderen sexuellen Orientierung oder ähnliches.

Beispiel für Mobbing


Ein Mieter, der sich öfter mal über Lärmbelästigung aus der Nachbarwohnung beschwert hat, findet Kot im Briefkasten,
Kot auf der Fußmatte,
mit Sekundenkleber verklebtes Schloss der Wohnungstür usw.

  • Meist kann man nur vermuten, nicht beweisen, wer für dieses Mobbing verantwortlich ist.
  • Betroffene sollten immer aufschreiben, was genau wann passiert ist, ein Protokoll über Vorfälle führen und versuchen Beweise zu sichern, am besten durch Zeugen.

Mobbing - muss der Vermieter eingreifen, handeln, betroffenen Mietern helfen?

Eine mietrechtliche Frage stellt sich bei Mobbing nur dann, wenn sowohl der / die Betroffene als auch diejenige(n) Person(en), von denen das Mobbing ausgeht, Mieter bei demselben Vermieter sind.

Der Vermieter kann gegenüber einem anderen Mieter nur tätig werden, wenn von Betroffenen genau beschrieben werden kann, was passiert ist und immer nur, wenn es klare Beweise gibt, wer für das Mobbing verantwortlich ist.

Vermieter schreibt Abmahnung wegen Mobbing an Verursacher

Der Vermieter kann dann den Verursacher auffordern, sein Verhalten einzustellen, eine Abmahnung schreiben.

  • Ob bei wiederholtem Auftreten von Mobbing eine Kündigung des Mietvertrags gegen den Verursacher durch den Vermieter ausgesprochen werden kann, betrifft

- Fragen des Einzelfalls,

- die Schwere der Vorfälle,

- und die Beweisbarkeit.

Ist eine Mietminderung wegen Mobbings möglich?

Wird wegen Mobbings eine Mietminderung beabsichtigt, so sollte, auch wegen einem weiteren Vorgehen gegen Verursacher, eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden, damit die rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden können.

Strafanzeige wegen Mobbings gegen Verursacher

Es ist zu prüfen, ob eine Strafanzeige in Frage kommt - für eine Anzeige müssen Betroffene eindeutige Beweise haben - Vermutungen reichen nicht. 

Der Â§ 238 StGB befasst sich mit dem Straftatbestand der Nachstellung (Stalking) - das ständige Belästigen einer anderen Person steht unter Strafe.
Stalking - Belästigung durch Nachbarn, andere Mieter im Mietshaus

Auch der Â§ 241 StGB (Bedrohung) kann bei Mobbing zusätzlich oder für sich alleine für eine Strafanzeige in Betracht kommen, wenn Bedrohungssituationen gegeben und zu beweisen sind. 

Nachbar nutzt seinen Hund für eine Bedrohung anderer Mieter

Manchmal wird ein Hund für das Herstellen einer Angst- bzw. Bedrohungssituation benutzt:

Video als Beweis für Hausfriedensstörungen

Videoaufnahmen verletzen in der Regel das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung der gezeigten Person. Dieses Recht umfasst das Recht am eigenen Bild. Ohne Erlaubnis bzw. heimlich aufgenommene Videos werden durch Gerichte oft nicht als Beweis anerkannt.

In einer Notwehrsituation kann dies ggf. anders gesehen werden.


Mobbing - Beratung aufsuchen

In Großstädten gibt es bei der Polizei Mobbing-Beratungsstellen. Allerdings kann die Polizei oft auch nur allgemeine Ratschläge geben.

Für Mobbing gibt es keinen eigenen Straftatbestand

Manchmal erfüllen Mobbing-Handlungen den Tatbestand der Beleidigung oder Verleumdung, auch der mutwilligen Sachbeschädigung oder des Hausfriedensbruchs:
Hausfriedensbruch im Wohnungsmietrecht 

  • Dabei kommt es genau auf die Umstände und immer auf die Beweisbarkeit des Einzelfalles an.

Redaktion


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