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Stalking - Belästigung durch Nachbarn, andere Mieter im Mietshaus
Stalking kann vorliegen, wenn Sie als Mieterin oder Mieter in Ihrer Wohnung, auf der Terrasse, auf dem Balkon, im Garten über längere Zeit immer wieder verfolgt oder bewusst belästigt werden.
- Ein mietrechtliches Thema ist Stalking nur dann, wenn derjenige, der Ihnen nachstellt, ein Nachbar, eine Nachbarin in demselben Mietshaus ist.
Stalking durch Nachbarn in demselben Mietshaus
Wenn ein anderer Mieter / eine andere Mieterin im Haus Sie in Ihrer Mietwohnung, im Treppenhaus, auf der Terrasse oder dem Balkon Ihrer Wohnung immer wieder bewusst belästigt, bedrängt oder verfolgt, dann ist das ein Übergriff und stört den Hausfrieden.
Hausfriedensstörung durch Nachbarn
Es ist nicht so einfach, festzustellen, ob der Nachbar nur zufällig, weil eben sein Balkon oder Fenster auch in diese Richtung geht, auch mal auf Ihren Balkon oder in Ihren Garten schaut, wenn Sie dort liegen, oder ob er wirklich bewusst immer wieder - deutlich länger als unvermeidbar - herüberstarrt.
Den Nachbarn ansprechen, Belästigung zu beenden
Manchmal hilft es, wenn Sie - am besten in Gegenwart eines Zeugen -
- den Nachbarn klar aber freundlich ansprechen und auffordern, damit aufzuhören.
Es kann ja sein, dass dem das Problem gar nicht bewusst ist, oder auch, dass es ihm peinlich ist, wenn es offen angesprochen wird.
Bewusste Nachstellung - Belästigung, Stalking durch Nachbarn
Gegen bewusste Belästigung müsste der Vermieter vorgehen - wenn dem anderen Mieter diese Übergriffe konkret vorgehalten und bei Bedarf auch nachgewiesen werden können.
- Sie sollten zunächst genau aufschreiben, was wann passiert.
- Dann sollten Sie schauen, ob Sie diese Übergriffe beweisen können, Zeugen haben.
- Nehmen Sie eine Stalking-Beratung bei einer Beratungsstelle in Anspruch.
In Berlin z.B. stop-stalking - für Menschen, die gestalkt werden
Wenn durch Fenster hereingesehen wird, kann es nützlich sein, eine Spiegelfolie aufzukleben, die nur den Blick hinaus erlaubt, nicht den Blick hinein. Bei einer Terrasse kann ein mobiles Sonnensegel helfen.
Wenn Sie die Übergriffe gut belegen können, wenden Sie sich an den Vermieter und fordern Sie ihn auf, dass er sich bemüht, dieses Verhalten des Nachbarn zu unterbinden.
Fernglas, Fotos, Filmaufnahmen durch Nachbarn im Mietshaus
Ein verbotener Übergriff ist es grundsätzlich, wenn Ihr Nachbar / Ihre Nachbarin ein Fernglas benutzt, Fotos oder Filmaufnahmen von Ihnen oder Ihrer Familie macht.
Wenn der Nachbar erst irgendwo hinaufklettern muss oder sich verrenken muss, um Sie zu beobachten, kann man damit gut nachweisen, dass dies eben keine zufälligen Blicke sind, sondern Absicht.
In vielen anderen Fällen bleibt der Nachweis schwierig. Am ehesten ist der Nachweis durch Zeugen möglich.
- Wenn Sie nun Ihrerseits dieses Verhalten fotografieren oder filmen, können Sie sich selbst strafbar machen, bzw. Persönlichkeitsschutz und Datenschutz verletzen.
Stalking durch Personen, die nicht Mieter, Nachbarn im gleichen Haus sind
Wenn der Stalker nicht Mieter bei demselben Vermieter ist, kann der Vermieter dagegen rechtlich nichts unternehmen.
Hinweis
Stalking ist auch durch das Strafrecht verboten. Sie können daher auch eine Strafanzeige erstatten. Aber auch Polizei und Staatsanwaltschaft können nur eingreifen, wenn Beweise vorliegen.
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Redaktion
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