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Betriebskosten der Wohnung - Wohnraummietrecht

In den meisten Mietverträgen für Wohnung bzw. über Wohnraum ist geregelt, dass Mieter neben der Miete, auch noch Beiträge zu den laufenden Kosten, die sogenannten Betriebskosten oder Nebenkosten, zahlen müssen.

Beispiel Regelung im Mietvertrag wegen Zahlung der Betriebskosten für die Wohnung

Bereits der einfache Hinweis im Mietvertrag, dass der Mieter die Betriebskosten zu zahlen hat, genügt.

Was unter Betriebskosten fällt, das ist in durch die Betriebskostenverordnung bzw. durch die Heizkostenverordnung geregelt:
Betriebskostenverordnungen 

Betriebskosten für die Wohnung sind unterteilt in warme und kalte Betriebskosten

Man unterscheidet zwischen warmen Betriebskosten (Heizkosten und Warmwasserkosten): 
Heizkosten abrechnen - nach Wohnfläche oder beheizter Fläche? 

Vermieter erhöht die Pauschale für warme Betriebskosten 

und kalten Betriebskosten, das sind alle anderen.

Hinweis

 

Zu beachten sind bei den kalten Betriebskosten die sogenannten Sonstigen Betriebskosten, denn solche sind nicht ohne weiteres vom Mieter zu zahlen: 
Betriebskostenabrechnung - Sonstige Betriebskosten der Mietwohnung  

Nebenkosten, Betriebskosten - Zusammensetzung steht oft im Mietvertrag

Immer ist zunächst zu prüfen, wie im Mietvertrag die Zusammensetzung der Miete festgelegt ist,  ob dort eine Regelung über Betriebskosten oder Heizkosten/Warmwasserkosten steht.
Vereinbarung zur Zahlung kalter Betriebskosten im Mietvertrag 

Vereinbarung über warme Betriebskosten, Heizkosten, Warmwasserkosten im Mietvertrag

  • Es kann aber auch durch eine spätere Vertragsänderung z,B. auch im Zusammenhang mit einer Modernisierung, eine Regelung über Betriebskosten vereinbart worden sein.

In einer Inklusivmiete oder Pauschalmiete sind Betriebskosten der Wohnung enthalten

Wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, dann können die Betriebskosten in einer Gesamtmiete enthalten sein, also gar nicht gesondert ausgewiesen werden, dann handelt es sich um eine Inklusivmiete.

Sind Teile der Betriebskosten in der Miete enthalten, andere Teile neben der Miete zu zahlen, dann spricht man von einer Teilinklusivmiete.

Betriebskostenpauschale oder Betriebskostenvorauszahlungen und Abrechnung

  • Ist eine Betriebskostenpauschale wirksam vereinbart, dann muss der Vermieter über diese Kosten nicht abrechnen. Eine Nachzahlung wegen erhöhter Kosten kann nicht verlangt werden.

Eine Erhöhung der Betriebskostenpauschale oder Senkung der Pauschale kann verlangt werden, aber nur für die Zukunft.

Siehe im Ausnahmefall auch Erhöhung Heizkostenpauschale, Senkung Heizkostenpauschale

Der Vermieter kann bei Fehlbeträgen die Vorauszahlungen erhöhen, bei Guthaben muss er sie senken.
Vorauszahlung für kalte Betriebskosten erhöhen  - Vorauszahlungen senken
Vorauszahlung für warme Betriebskosten erhöhen - Vorauszahlungen senken




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