Logo

Mahnbescheid vom Vermieter - Widerspruch gegen die Forderung

Gegen einen vom Gericht zugestellten Mahnbescheid des Vermieters wegen einer angeblich bestehenden Geldforderung können Mieter Widerspruch einlegen - der Widerspruch sollte gut überlegt sein.

Prüfen, ob ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid sinnvoll ist

Empfänger eines Mahnbescheids sollten umgehend fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.

Der Forderung aus einem gerichtlichen Mahnbescheid sollten Sie nur widersprechen, wenn gute Gründe dafür bestehen, dass die Forderung tatsächlich nicht zu zahlen ist.

Beispiele


Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein Mietrückstand, den der Vermieter per Mahnbescheid verlangt, tatsächlich schon gezahlt ist.

Oder auch, wenn Sie davon ausgehen können, eine Betriebskostennachforderung sei unbegründet, weil die Abrechnung fehlerhaft ist.

Gibt es keine handfesten Gegengründe, oder nur bezüglich eines kleinen Teils der Forderung, dann kann es sinnvoll sein, den Mahnbescheid anzuerkennen und die Forderung und Kosten des Mahnbescheids zu bezahlen: 
Forderung aus einem Mahnbescheid anerkennen, bezahlen  

Denn mit dem Widerspruch und dem folgenden Verfahren entstehen weitere Kosten.

Auf Mahnbescheid folgt meist Vollstreckungsbescheid

Zweck des Mahnbescheid ist es, die Antragsgegnerseite mit gerichtlicher Hilfe zur Zahlung von Forderungen zu bewegen. Wird dann alles bezahlt, einschließlich der Kosten des Mahnverfahrens, dann ist diese Angelegenheit abgeschlossen.

Wird nicht gezahlt, dann soll auf einfache Weise eine Grundlage für die Zwangsvollstreckung von Zahlungsforderungen geschaffen werden.

  • Die Antragstellerseite kann einen Vollstreckungsbescheid beantragen, wenn, gegen den Mahnbescheid nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt wird. Der Vollstreckungsbescheid wird meist auch ohne Probleme erlassen. Es entstehen weitere Kosten.

Aus einem Vollstreckungsbescheid kann vollstreckt werden, d.h. die Antragstellerseite kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, ein Konto pfänden usw.

Widerspruch gegen Mahnbescheid, um Zeit zu gewinnen?

Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit, gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, § 694 BGB.

Dem Mahnbescheid nur zu widersprechen, weil Zeit gewonnen werden soll, ist meist nicht sinnvoll, denn durch einen Widerspruch entstehen weitere Kosten, und letztlich ist die Forderung doch zu zahlen, wenn diese berechtigt ist.

Widerspruch gegen Mahnbescheid - unbedingt Frist für Widerspruch beachten

Der schriftliche Widerspruch muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung (also: Zustellung am Donnerstag - Widerspruch bis Donnerstag zwei Wochen später) beim Mahngericht (nicht beim Anspruchsteller!) eingegangen sein.

  • Wenn Sie Widerspruch einlegen: Am besten benutzen Sie für den Widerspruch das rote Formular, das dem Mahnbescheid beigefügt ist.
    Sie können aber auch ohne dieses Formular an das Gericht schreiben, es muss aber vor allem Ihr Absender und das korrekte Aktenzeichen angegeben sein, und dass Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, der Widerspruch muss unterschrieben werden.
  • Ein unterschriebener Widerspruch kann auch per Fax an das Gericht gesandt werden.

Frist für Widerspruch gegen den Mahnbescheid wurde unverschuldet verpasst

Wird die Frist unverschuldet verpasst, z.B. weil Sie erst nach Ende der Frist aus dem Urlaub oder aus dem Krankenhaus zurückkommen, muss umgehend ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt und der Widerspruch nachgeholt werden!

Wie geht es weiter nach dem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid?

Wenn Sie Widerspruch einlegen, informiert das Gericht den Anspruchsteller und fordert ihn auf, zu begründen, warum er meint, die Forderung stehe ihm zu.

Damit geht das Mahnverfahren in das normale gerichtliche Verfahren, also einen Zahlungsprozess über, und ein Richter entscheidet inhaltlich darüber, ob die Forderung begründet ist oder nicht.

Dazu wird der Streit an das Streitgericht abgegeben - das ist bei Zahlungen aus Wohnungsmietverträgen immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Das Streitgericht fordert dann die Antragstellerseite auf, die Forderungen zu begründen.

  • Reicht die Antragstellerseite eine Begündung ein, dann erhalten Sie eine Mitteilung des Streitgerichts mit dem neuen Aktenzeichen. Meist erhalten Sie eine Nachricht vom Streitgericht zusammen mit der Anspruchsbegründung und einer Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen darauf zu erwidern.
  • Die vom Gericht gesetzte Frist muss eingehalten werden.
    Notfalls muss vor Fristlablauf ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.
  • Die Stellungnahme muss an das Streitgericht, nicht an das frühere Mahngericht gesandt werden.

Zumindest bei komplizierterem Zahlungsstreit sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit eine erforderliche Stellungnahme innerhalb der Frist eingereicht werden kann.

Verspäteter Widerspruch gilt als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Ist Ihr Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu spät eingegangen, so dass das Mahngericht schon einen Vollstreckungsbescheid erlassen hat, dann geht das Verfahren weiter wie auf der Seite
Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beschrieben.


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: