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Streit mit Vermieter wegen Schönheitsreparaturen, Renovierung

Über die erforderliche Ausführung von Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung entsteht oft Streit zwischen Mieter und Vermieter, meist am Ende des Mietvertrags, wenn die Wohnungsrückgabe erfolgen soll.

Fast alle Mietverträge regeln, Schönheitsreparaturen in der Wohnung macht der Mieter

Nach dem Gesetz muss der Vermieter die Wohnung instandgesetzt und gebrauchsfertig renoviert dem Mieter übergeben, er muss sie auch während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten.

Entgegen der gesetzlichen Regelung (siehe Â§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist in den meisten Mietverträgen geregelt, dass Mieter zur Renovierung, zur Ausführung der Schönheitsreparaturen in ihrer Mietwohnung verpflichtet sind. Die Abweichung von der gesetzlichen Regelung ist möglich, wenn die Vereinbarung wirksam ist - es lohnt sich durchaus, die im Mietvertrag stehende Regelung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen prüfen zu lassen, da diese oft nicht wirksam ist. Eine unwirksame Regelung kann dann dazu führen, das Mieter keine Schönheitsreparaturen ausführen müssen.

Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag - gültig oder nicht gültig?

Im Mietvertrag enthaltene Regelungen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen sollten Mieter fachlich überprüfen lassen, da diese oftmals nicht wirksam sind. Ist dies der Fall, dann obliegt die Pflicht zur Renovierung, bzw. zur Ausführung der Schönheitsreparaturen dem Vermieter.
Schönheitsreparaturen Mietwohnung - Prüfung der Regelung im Mietvertrag

Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen - eine von mehreren Klauseln ist unwirksam

Zu beachten: Das Zusammenwirken mehrerer Klauseln im Zusammenhang mit der Ausführung von Schönheitsreparaturen durch Mieter kann zur Unwirksamkeit der gesamten Regelung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen führen: 
​​​​​​​Mietvertrag - AGB-Klauseln können in der Summierung unwirksam sein

  • Wird die Unwirksamkeit der Regelung im Rahmen einer fachlichen Ãœberprüfung festgestellt, so kann es ebenfalls sein, dass Schönheitsreparaturen vom Mieter nicht ausgeführt werden müssen.

Ende des Mietvertrags der Mietwohnung - sind Schönheitsreparaturen auszuführen?

Ob tatsächlich auf Grund der im Mietvertrag stehenden Vereinbarung oder wegen dem Vorhandensein von Abnutzungen für Mieter die Pflicht zur Ausführung der Schönheitsreparaturen besteht, ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter, besonders am Ende des Mietverhältnisses:
Ende Mietvertrag, Schönheitsreparaturen - muss renoviert werden? 

Mietwohnung wurde nicht renoviert oder in Teilen unrenoviert an den Mieter übergeben 

Am Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter keinen Anspruch darauf, dass Mieter die Schönheitsreparaturen ausführen, wenn dem Mieter eine unrenovierte Wohnung übergeben wurde, und Mieter dafür keine angemessene Ausgleichszahlung oder Entschädigung vom Vermieter erhalten haben. Trifft das zu, dann müssen Mieter nicht renovieren:
Keine Schönheitsreparaturen bei Anmietung unrenovierter Wohnung

BGH:
Keine Renovierungspflicht nach Einzug in unrenovierte Wohnung.

  • Wurde die Wohnung in Teilen nicht renoviert übergeben, so kann auch deshalb die Renovierungspflicht, auch wenn die Vereinbarung im Vertrag wirksam ist, entfallen.
    Dies zu beurteilen ist nicht einfach und sollte, mit Vorlage des Mietvertrages, fachkundig geprüft werden, bei einer Mieterberatung, bei einem Anwalt.

Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen - Individualvereinbarung im Mietvertrag?

Argumentiert der Vermieter, es handele sich bei der Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen um eine Individualvereinbarung, dann sollten Sie wissen, dass es sehr selten wirksame Individualvereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter gibt.

    Welche Arbeiten gehören zu den Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung?

    Welche Arbeiten an bestimmten Bauteilen gehören überhaupt zur Renovierungspflicht, zur Ausführung von Schönheitsreparaturen:
    Umfang von Schönheitsreparaturen - was ist zu renovieren? 



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