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Verjährung Schönheitsreparaturen - Renovierung am Mietvertragsende

Ab dem Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe gilt eine sechsmonatige Verjährungsfrist (kurze Verjährung) für vom Mieter übernommene, aber nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen, Renovierungen.

Rückgabe der Wohnung am Vertragsende - Renovierung erforderlich?

Zunächst kommt es darauf an, ob die Mieter überhaupt verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen auszuführen, ob eine entsprechende Regelung im Mietvertrag wirksam ist.

Mietvertragsende - Verjährungsfrist der Ansprüche auf Schönheitsreparaturen für Vermieter

Besteht eine rechtliche Verpflichtung der Mieter, Renovierungen auszuführen, dann kann der Vermieter solche Ansprüche bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung stellen, § 548 BGB.

Ist die Frist überschritten, kann der Mieter sich auf Verjährung berufen und damit die Forderungen abwehren.

Wann beginnt die Verjährungsfrist für nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen?

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der vollständigen Rückgabe der Wohnung an den Vermieter oder dessen Beauftragten.

Es reicht nicht, dass der Vermieter vorübergehend die Möglichkeit hat, die Wohnung zu besichtigen, etwa bei einem Vorabnahmetermin. 

Verjährungsfrist Schönheitsreparaturen - kann der Vermieter über die Wohnung frei verfügen?

Im Regelfall ist Verjährungsbeginn dann, wenn der Mieter eindeutig den Besitz an der Wohnung aufgegeben hat, die Schlüssel zurückgegeben sind, der Vermieter davon Kenntnis hat und der Vermieter dann frei über die Wohnung wieder verfügen kann, z.B. die Wohnung vom Vermieter und Interessenten ungestört zu besichtigen ist. 

  • Für den Beginn der Verjährungsfrist kommt es also nicht darauf an, wann das Mietverhältnis rechtlich gesehen endet. 

Wenn z.B. der Mieter mit dreimonatiger Frist kündigt, aber schon nach einem Monat die Wohnung dem Vermieter zurückgeben kann, dann beginnt die Verjährung schon in dem Zeitpunkt, ab dem der Vermieter die Wohnung endgültig wieder in Besitz hat: 
Mietvertragsende, Rückgabe der Wohnung, was beachten? 

Vermieter macht nach der Verjährung Forderungen wegen Schönheitsreparaturen geltend

Werden erst nach Ablauf der kurzen Verjährungsfrist Ansprüche wegen vom Mieter unterlassener Renovierung geltend gemacht, so hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf die Bezahlung dieser Kosten.

Vermieter zieht verjährte Forderungen wegen Schönheitsreparaturen von der Kaution ab

Auch die Aufrechnung der Kaution mit solchen verjährten Forderungen wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen ist nach Ablauf der Verjährungsfrist für Vermieter nicht mehr möglich, es sei denn, der Vermieter hat zuvor für eine Hemmung, Unterbrechung der Verjährung gesorgt, z.B. mit einem Mahnbescheid oder Klage eingereicht.
Verwendung der Kaution durch Vermieter für Forderungen

Stellt der Vermieter nach Ablauf von 6 Monaten Forderungen, wegen nicht ausgeführter Renovierungsarbeiten, so sollten Sie diese anwaltlich prüfen lassen.

Besonders im Hinblick darauf, ob die Verjährung tatsächlich eingetreten ist und auch, ob der Vermieter die Verjährung wirksam gehemmt, unterbrochen hat.



Redaktion


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