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Schönheitsreparatur Parkett - Kratzer, Beschädigungen, Abnutzung
Manchmal fordern Vermieter im Abnahmeprotokoll bei einer Wohnungsrückgabe, dass der Mieter den Parkettboden abschleifen und versiegeln soll, da dies eine vom Mieter auszuführende Schönheitsreparatur sei.
- Einer solchen Forderung muss der Mieter nicht nachkommen, da es sich in der Regel eben nicht um eine Schönheitsreparatur handelt.
Leichte Kratzer im Parkettboden können eine normale Abnutzung sein
Leichte Kratzer im Boden können einem vertragsgemäßem Gebrauch der Wohnung, einer normalen Abnutzung entsprechen. Dies kann auch dann möglich sein, wenn der Vermieter die Tierhaltung erlaubt hatte.
Renovierung - Schleifen und Versiegeln eines Parkettbodens ist die Sache des Vermieters
Schleifen und Versiegeln eines Parkettbodens ist die Angelegenheit des Vermieters, wenn die Wohnung von Seiten des Vermieters mit Parkett ausgestattet war.
- Die in einem Mietvertrag enthaltene Regelung, dass der Mieter das Abschleifen und Versiegeln des Bodens als Schönheitsreparatur übernehmen muss, ist unwirksam!
Nur schuldhafte Beschädigungen des Parkettbodens können zum Schadenersatz führen
Nur wenn man Ihnen als Mieter eine übermäßige, und damit nicht vertragsgemäße Nutzung des Parkettbodens vorwerfen könnte, nur dann könnte es sein, dass der Vermieter einen Schaden aus einer übermäßigen Abnutzung geltend machen kann und dieser dann bezahlt werden muss, da der Vermieter dann Anspruch auf Schadenersatz hat.
- Eine übermäßige Abnutzung kann zum Beispiel durch Haustiere geschehen, die starke Kratzer im Boden verursacht haben, oder z.B. auch durch Brandflecken.
- Ist der Mieter für den Schaden verantwortlich: In solchen Fällen kommt es dann immer darauf an, ob eine Reparatur möglich ist, z.B. durch Schleifen und Versiegeln, wann das letzte Mal der Boden vom Vermieter abgeschliffen wurde. Je länger diese Arbeiten zurückliegen, desto geringer ist der Schadenersatz, kann auch 0 Euro betragen.
Tabelle wirtschaftliche Lebensdauer - Schadenersatz bei Neu für Alt
Mieter hat Schaden verursacht - Wie Zeitwert einer Sache berechnen?
Austausch, Erneuerung des Parkettbodens wegen starker Beschädigungen
Wenn starke Beschädigungen zu einem Austausch führen, dann kommt es auf das Alter des Bodens an.
Bei Parkettboden geht man von einer durchschnittlichen wirtschaftlichen Lebensdauer von rund 40 Jahren aus - je älter das Parkett, desto geringer eine Schadenersatzzahlung für Mieter.
Beschädigtes Parkett - wie hoch ist der zu zahlende Schadenersatz?
Ist aber tatsächlich ein vom Mieter zu verantwortender Schaden entstanden, dann muss der Mieter meist nicht 100 Prozent der Kosten für die Beseitigung einer übermäßigen Abnutzung übernehmen,
- sondern der Vermieter muss sich einen Abzug von den Kosten gefallen lassen den sogenannten Abzug "neu für alt":
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer
Nach wie viel Jahren wird ein Parkettboden in der Regel geschliffen und versiegelt?
Im Allgemeinen geht man davon aus, dass ein Parkettboden nach ca. 10 bis 13 Jahren Nutzungsdauer neu geschliffen und versiegelt werden sollte.
- Handelt es sich um normale Abnutzungsspuren, dann muss der Vermieter diese Kosten insgesamt übernehmen.
- Ist der Mieter für einen Schaden verantwortlich, der durch Schleifen und Versiegeln beseitigt werden kann, dann ist ein Schadenersatz umso geringer, je länger diese Arbeiten zurückliegen. Wäre der Boden das letzte Mal vor 15 Jahren geschliffen und versiegelt worden, dann beträgt der Schadenersatz, wegen des Abzugs "Neu für Alt", 0 Euro.
Schuldhaft verursachten Schaden am Parkettboden immer der Haftpflichtversicherung melden
Schaden in jedem Fall der Haftpflichtversicherung mitteilen. Sind Mietsachschäden eingeschlossen, dann ist es möglich, dass die Versicherung den Schaden regelt.
Unterschreiben Sie kein Abnahme- oder Übergabeprotokoll, worin das Schleifen und Versiegeln des Bodens als Mangel aufgeführt ist. Ihre Unterschrift kann bedeuten, dass Sie mit der Feststellung, der Boden muss geschliffen und versiegelt werden, einverstanden sind und die Kosten dann (anteilig) übernehmen müssen.
Ein Übergabeprotokoll für eine Wohnungsabnahme, Rückgabe der Mietwohnung, muss nicht vom Mieter unterschrieben werden.
- Sind zu behebende Mängel aufgeführt, so sollten Sie immer prüfen, ob die im Protokoll notierten Mängel tatsächlich in Ihren Verantwortungsbereich fallen und auch prüfen, ob Ihre im Mietvertrag enthaltene Regelung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen wirksam ist: Schönheitsreparaturen - unwirksame Regelungen im Mietvertrag
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