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Ratgeber Untervermietung
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Einbauten Mietwohnung - Mietvertragsende - Entschädigung für Mieter
Mieter können ein Recht auf Entschädigung für von ihnen vorgenommene Einbauten, bauliche Veränderungen haben, die am Mietvertragsende in der Wohnung verbleiben.
Am Mietvertragsende sind Mieter verpflichtet, die Wohnung ohne Einbauten, zurückzugeben
Grundsätzlich: Es ist der Zustand wieder herzustellen, der zuvor bestanden hat.
Aber: bei Einbauten ist zu beachten, dass diese vor einer Wegnahme, einem Ausbau dem Vermieter zur Übernahme anzubieten sein können:
Auszug - Einbauten des Mieters am Ende des Mietvertrags
Mietereinbauten - Mieter kann Recht auf Entschädigung durch Vermieter für Einbauten haben
Wünscht der Vermieter ausdrücklich, dass Einbauten in der Wohnung bleiben sollen, dann haben Mieter ein Recht auf Entschädigung durch den Vermieter gemäß dem vorhandenen Zeitwert der Einbauten bzw. von Einrichtung.
Im Rahmen einer Vorabnahme für die Wohnungsrückgabe bietet sich eine gute Gelegenheit, dies mit dem Vermieter oder seinem Beauftragten zu besprechen - jedenfalls sollte die Problematik, was mit Einbauten passieren soll, nicht erst beim Termin zur Rückgabe der Wohnung besprochen werden.
Feststellen, ob der Vermieter Interesse an der Ãœbernahme von Einbauten des Mieters hat
Vermieter bestehen nicht unbedingt auf die Beseitigung von Einbauten des Mieters. Dies ist oft der Fall, wenn die Einbauten des einen praktischen Nutzen haben, eine Verbesserung für die Mietwohnung sind.
- Frühzeitig sollte mit dem Vermieter besprochen werden, ob Einbauten in der Wohnung bleiben sollen.
- Einbauten können vom Vermieter oder einem Nachmieter übernommen, gekauft werden.
Geklärt werden sollte immer auch, welche Gegenleistung Mieter für den Verbleib von Einbauten, Einrichtung erhalten:
Wohnungsrückgabe - Nachmieter, Vermieter soll Einbauten übernehmen
Manchmal einigen sich Mieter und Vermieter z.B. darauf, dass wegen der vom Mieter vorgenommenen wertigen Einbauten keine Schönheitsreparaturen gemacht werden müssen, dafür der Vermieter die Einbauten übernimmt.
Auch ein Verzicht des Vermieters, dass während der Kündigungsfrist vom Mieter keine Miete zu zahlen ist, kommt vor.
- Eine solche Regelung, Vereinbarung sollte immer schriftlich abgeschlossen werden.
Wohnungsrückgabe - Entschädigung für Einbauten des Mieters - Kauf durch Vermieter
Passiert nichts bei Beendigung des Mietvertrags, der Rückgabe der Wohnung zwischen Mieter und Vermieter, dann besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung für die im Rahmen der Einbauten entstandenen Aufwendungen. Weitere Hinweise:
Auszug - Entschädigung für Mietereinbauten vom Vermieter
Vom Mieter vorgenommene Einbauten waren für Bewohnbarheit der Wohnung notwendig
Haben Mieter Einbauten geleistet, bauliche Maßnahmen, die für die Herstellung oder Erhaltung der Bewohnbarkeit der Wohnung notwendig waren, dann müssen Mieter entsprechend des Zeitwerts entschädigt werden.
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Redaktion
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