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Untermieter der Mietwohnung als Verursacher eines Schadens

Hat der Untermieter einen Schaden verursacht, dann ist es in der Regel so, dass der Hauptmieter der Wohnung für den Schaden gegenüber dem Vermieter / Eigentümer einstehen muss.

Untermieter verursacht Schaden

Meist entstehen Schäden durch Unachtsamkeit: Der Untermieter lässt z.B. die Badewanne überlaufen.

Schaden durch Untermieter an der Mietwohnung oder am Haus

In praktisch allen Mietverträgen für Wohnungen ist vereinbart, dass der Mieter dem Vermieter gegenüber auch für Schäden haftet, die seine Besucher oder Untermieter verursachen.

Untermieter hat Schaden verursacht - Hauptmieter kann Schadenersatz fordern

Grundsätzlich ist es möglich, dass der Hauptmieter der Wohnung einen Anspruch gegenüber dem Verursacher, dem Untermieter hat, dass dieser den Schaden erstattet.

Möglicherweise hat der Verursacher eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die den Schaden regulieren kann.

Schaden durch Untermieter - Schädigung des Vermieters - Haftung gegenüber Vermieter

Mieter müssen gegenüber dem Vermieter für Schäden einstehen, die aus ihrem Bereich heraus an der Wohnung oder am Haus entstehen.  
Schaden an Mietwohnung durch Untermieter - Schadenersatz  

  • Gegenüber dem Vermieter kommt es nicht darauf an, wer in Ihrem Bereich unachtsam gehandelt, einen Schaden verursacht hat.
  • Voraussetzung für eine Schadenersatzpflicht ist meist, dass ein Verschulden vorliegt, also ein vorwerfbares Verhalten. Dazu kann auch eine Unachtsamkeit zählen. 

Untermieter hat Schaden bei Nachbarn, anderen Mietern verursacht

Ist ein Schaden bei Nachbarn oder anderen Personen, z.B. an deren Sachen entstanden, dann spielt das Mietrecht zunächst einmal keine Rolle:

  • Ein geschädigter Nachbar kann Ansprüche nur gegenüber dem Verursacher direkt geltend machen.

Tipp


Aus Rücksicht auf das nachbarliche Verhältnis kann es sinnvoll sein, dass Sie für den Schaden aufkommen.
Erst recht ist das anzuraten, wenn es Konflikt mit dem Vermieter wegen Besuchern oder Untervermietung gibt.

Hinweis


  • Schwerwiegendes Fehlverhalten von Untermietern kann dazu führen, dass Hauptmieter den Untermietvertrag kündigen müssen.

Absichtlich herbeigeführter Schaden durch Untermieter oder Besucher des Mieters

Hat ein Untermieter absichtlich den Schaden verursacht, etwa aus Wut über eine Auseinandersetzung, dann ist besondere Vorsicht geboten.

Lassen Sie sich in solchen Schadensfällen frühzeitig anwaltlich beraten.