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Wasserschaden in Mietwohnung - Haftung wegen Fahrlässigkeit
Wurde ein Wasserschaden durch leichte, einfache Fahrlässigkeit in der Mietwohnung vom Mieter verursacht, dann hat der Mieter gegenüber dem Gebäudeeigentümer (bzw. der Gebäudeversicherung) den entstandenen Schaden nicht zu ersetzen. Die Haftung besteht aber bei grober Fahrlässigkeit.
Gebäudeversicherung will Schadenersatz für den vom Mieter verursachten Waserschaden
Die Gebäudeversicherung des Vermieters, die für den Vermieter Schäden am Haus reguliert, kann den bzw. die Schadensverursacher haftbar machen,
- wenn grob fahrlässig gehandelt wurde:
Grobe Fahrlässigkeit - Verschulden des Mieters - Folgen und Haftung - Die grobe Fahrlässigkeit muss die Versicherung beweisen.
Haftung des Mieters für einen Wasserschaden am Gebäude bei einfacher Fahrlässigkeit
In der Regel hat der Vermieter für ein solches Schadensereignis eine Gebäudeversicherung (die von den Mietern als Betriebskosten bezahlt wird), die Schäden am Haus, Substanzschäden, bezahlt.
Die Versicherung kann versuchen, sich den gegenüber dem Eigentümer ersetzten Schaden vom Schädiger – hier also dem Mieter – zurückzuholen.
- Das ist nicht möglich, wenn dem Mieter nur leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, sondern nur in Fällen grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit, das ist ein Fehler, der auch jedem aufmerksamen Menschen mal passieren kann, besteht für Schäden am Gebäude keine Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber dem Gebäudeversicherer bzw. dem Vermieter.
Wasserschaden durch grob fahrlässiges Handeln - Haftung gegenüber Nachbarn und Vermieter
Entsteht dem Vermieter oder Nachbarn ein Schaden, so besteht durchaus die Verpflichtung, entstandene Schäden zu ersetzen, wenn dem Mieter grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, der Mieter sehr nachlässig gehandelt hat, Vorsichtsmaßnahmen unterlassen hat, die jedem einleuchten müssen.
Haftung für einen vom Mieter absichtlich verursachten Wasserschaden
- Die Haftung, die Verpflichtung zum Schadenersatz, besteht immer, wenn ein Mieter absichtlich, also vorsätzlich den Wasserschaden herbeigeführt hat.
Schadenersatz - Mieter soll Nachbarn einen Schaden ersetzen
Mieter verursacht Wasserschaden bei anderem Mieter, Nachbarn - Haftung des Verursachers
Entsteht ein Wasserschaden durch den Nachbar, dann kann eine vorhandene Privathaftpflichtversicherung den Schaden der anderen Geschädigten regulieren.
- Besteht beim Verursacher keine private Haftpflichtversicherung, dann hat der Verursacher den Schaden aus seinem Privatvermögen zu zahlen.
Hat der Verursacher kein Vermögen, so wäre zu prüfen, ob der Geschädigte selbst eine private Haftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung abgeschlossen hat - dann würde die Regulierung von der eigenen Haftpflichtversicherung vorgenommen.
- Für einen durch einen Wasserschaden geschädigten Nachbarn kann die Möglichkeit bestehen, dass die eigene Hausratversicherung Schäden ersetzt - setzen sie sich mit Ihrer Hausratversicherung in Verbindung.
Wasserschaden durch Waschmaschine - Waschmaschine wurde ohne Aquastopp montiert
Das OLG Oldenburg sah darin eine grobe Fahrlässigkeit, die zum Schadenersatz des Mieters gegenüber dem Versicherer führte.
Wasserschaden durch Wasserschlauch der Waschmaschine
Wo genau die grobe Fahrlässigkeit beginnt, ist immer eine Frage des Einzelfalls.
- Sie sollten fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, bevor Sie gegenüber irgend jemand Auskunft darüber geben, wie Sie sich verhalten haben.
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