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Eigenbedarfskündigung - freie, freiwerdende Wohnung des Vermieters

Hat der Vermieter wegen Eigenbedarf die Wohnung gekündigt, so besteht eine sogenannte Anbietpflicht des Vermieters für eine freiwerdende Wohnung. Wurde die Anbietpflicht verletzt, so besteht grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter.

Kündigung wegen Eigenbedarf - Vermieter ist verpflichtet, freiwerdende Wohnung anzubieten

Der Vermieter, der einen Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigt, hat eine Anbietpflicht, muss andere Wohnungen, die während der Kündigungsfrist freiwerden, dem Mieter anbieten. 

  • Tut er das nicht, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14.12.2016 - VIII ZR 232/15 ) ein Anspruch auf Schadenersatz.

Eigenbedarf - Vermieter bietet eine frei werdende Wohnungen nicht an

Mieter sollten bei Hinweisen darauf, dasss der Vermieter seine Anbietpflicht verletzt hat, sorgfältig festhalten, um welche Wohnung(en) es sich handelt, wann die Wohnung freigeworden ist.

Eigenbedarfskündigung - Beweise für die Verletzung der Anbietpflicht des Vermieters

Beweise für die Verletzung der Anbietpflicht:

Z.B. Fotos des Klingelschildes, einen Zeugen, dass diese Fotos während der Kündigungsfrist gemacht wurden. 

Zeugenangaben von Nachbarn, die bestätigen können, dass die Wohnung leer war oder der frühere Mieter ausgezogen ist.

Vielleicht ist es auch möglich Vorname, Name und neue Anschrift des ausgezogenen Mieters zu beschaffen.
​​​​​​​Beweismittel im Mietprozess - wie kann ich das beweisen? 

Eigenbedarfskündigung - Beweise für durch Vermieter verursachten Schaden

Der Schadenersatzanspruch richtet sich - so der Bundesgerichtshof - nur auf Zahlung eines Geldersatzes:

  • ein Wiederbezug der aufgegebenen Wohnung ist nicht möglich.

Dass der Vermieter freiwillig Schadenersatz leistet, ist unwahrscheinlich.

Das heißt, Mieter müssen wahrscheinlich vor einem Gericht beweisen, welcher Schaden entstanden ist.

  • Das sind im Prinzip alle Kosten, die nicht entstanden wären, wenn die Mieter in die Alternativwohnung hätten einziehen können.  

Vorgetäuschter Eigenbedarf - mögliche Schäden der Mieter

Hinweis


Haben Sie alle Beweise beisammen, so sollten Sie die Sache, die Durchsetzung des Schadenersatzes  nicht zu lange liegen lassen - viele Einzelheiten vergisst man doch nach kurzer Zeit.

Nehmen Sie frühzeitig wegen der Forderung auf Schadenersatz anwaltlichen Rat in Anspruch.


Redaktion


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