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Schmerzensgeld für Mieter wegen Gesundheitsschäden 

Ist ein Gesundheitsschaden oder sind Gesundheitsschäden eingetreten, kann das meist ein Arzt diagnostizieren und darüber ein Attest ausstellen.

Gesundheitsschäden für Mieter durch Verschulden des Vermieters

Mieter, die in der Wohnung oder auf dem Grundstück zu Schaden kommen, einen Gesundheitsschaden davontragen, haben möglicherweise einen Anspruch auf Schadenersatz, Schmerzensgeld.

  • Verletzungen oder gesundheitliche Schäden sollten möglichst rasch durch Ärzte untersucht und durch eine detailliertes Attest bestätigt werden.

Ansprüche gegen den Vermieter kommen aber nur in Betracht, wenn diesen oder seine Beauftragten ein Verschulden trifft.

Sachverständigengutachten, Privatgutachten wegen Gesundheitsschaden erstellen lassen

Bei schweren Schäden kommt auch in Betracht, ein Sachverständigengutachten (Privatgutachten) erstellen zu lassen.

Als Mieter können Gesundheitsschäden beispielsweise entstehen, wenn Ihre Gesundheit durch Schimmelpilze, durch Asbest oder andere Giftstoffe geschädigt wurde, oder der Vermieter seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.

Hinweis

Ohne anwaltliche Hilfe sollten Sie keinesfalls selbst tätig werden, mit Ihrem Rechtsanwalt genau besprechen, wie in solch einem Fall vorgegangen werden sollte, damit Ansprüche durchsetzbar werden.

Schadenersatzansprüche wegen Gesundheitsschäden gegen Vermieter der Wohnung

Der Schädiger kann die Gesundheit nicht wieder herstellen.

In solchen Fällen geht es dann immer um die Kosten, die dafür entstehen, dass andere die Heilbehandlung ausführen, oder die Auswirkungen einer gesundheitlichen Schädigung mildern. 

Heilbehandlungskosten lassen sich durch Quittungen belegen, oder auch die Dauer eines Arbeitsausfalles, schwierig wird es bei psychischen Beeinträchtigungen und Einschränkungen.

Schmerzendgeldansprüche in Deutschland schwierig

Schmerzensgeldansprüche sind in Deutschland nicht einfach durchzusetzen, oft sehr niedrig. Wenn ein Gericht einen Anspruch für gegeben hält, bestimmt dieses, wie viel Schmerzensgeld Sie bekommen. 




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