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Neuer Vermieter - Durchsetzung von alten Schadenersatzforderungen

Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Vermieterwechsel / Wechsel des Eigentümers ist in der Regel nicht möglich. Alte Schadenersatzforderungen, die gegenüber dem bisherigen Eigentümer, Vermieter bestehen, können meist nicht gegenüber dem neuen Vermieter / Eigentümer geltend gemacht werden.

Neuer Eigentümer - ältere Ansprüche auf Schadenersatz gegen wen durchsetzen

Ansprüche auf Schadenersatz setzen - im Unterschied z.B. zu dem Anspruch auf Beseitigung von Mängeln an der Wohnung - ein Verschulden voraus.

D.h. es muss gegenüber demjenigen, von dem Sie Schadenersatz verlangen, ein persönlicher Vorwurf berechtigt sein - bedeutet, er hätte anders handeln oder eine schädigende Handlung unterlassen müssen.

Schadenersatz - Neuer Vermieter haftet nicht für Verschulden des bisherigen Eigentümers

Haben Sie Ansprüche auf Schadenersatz gegen Ihren bisherigen Vermieter, und wurde das Haus, die Wohnung verkauft, dann müssen Sie die Schadenersatzansprüche gegenüber dem früheren Vermieter / Eigentümer weiterverfolgen, notfalls diesen verklagen.

  • Der neue Eigentümer hat damit grundsätzlich nichts zu tun. In solcher Situation sollten Sie unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Sie können daher auch nicht gegen die laufende Miete oder sonstige Ansprüche des neuen Vermieters mit Schadenersatzansprüchen aus dem früheren Mietverhältnis aufrechnen oder Mietzahlungen mit dieser Begründung zurückbehalten.

Ersatz von Aufwendungen aus früherem Mietverhältnis geltend machen

Handelt es sich gar nicht um Ansprüche auf Schadenersatz, sondern geht es um den den Ersatz von Aufwendungen, dann gilt gegenüber dem alten Vermieter sogar eine kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten:
Instandsetzung Mietwohnung - Mieter entstehen Kosten - Kostenersatz 


Redaktion


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