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Schadenersatzanspruch - Geschädigter ist nicht Mieter der Wohnung

Es kann ein Schaden eintreten, der weder die Mieterseite (also den oder die Mieter) noch die Vermieterseite trifft, sondern einen Dritten. Es ist also jemand geschädigt, der/die nicht Partei Ihres Mietvertrags ist.

Schaden auf dem Grundstück oder in der Mietwohnung

Kommt auf dem Grundstück oder in der von Ihnen gemieteten Wohnung jemand zu Schaden, der nicht selbst Mieter ist, dann kann es sein, dass der Vermieter, der Verwalter, ein von diesen beauftragter Handwerker oder auch ein anderer Mieter für den Schaden verantwortlich ist.

Es kann sein, dass der Schaden durch Vermieter oder deren Beauftragte oder auch durch einen Nachbarn verursacht wurde, und es kann auch sein, dass dort ein Verschulden vorliegt, zum Beispiel durch Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht.

Schadenersatzanspruch: Wer ist Geschädigter?

Kommt jemand zu Schaden, der nichts mit Ihnen als Mieterin oder Mieter zu tun hat, den Sie nicht eingeladen haben, dann können Sie rechtlich nichts für den Geschädigten tun.

  • Grundsätzlich ist es nicht Ihre Sache, Ansprüche wegen eines solchen Schadens durchzusetzen. Darum muss sich ein Geschädigter selbst kümmern.

Mietrecht - also die besondere Rechtbeziehung zwischen Vermieter und Mieter spielt dann keine Rolle.

Schadenersatzanspruch für Dritte durchsetzen - besteht Bezug zum Mietvertrag?

In Ausnahmefällen kann der Schaden eines Dritten aber in engem Zusammenhang mit Ihrem Mietvertrag stehen, weil die geschädigten Sachen oder Personen sich in der Wohnung oder auf dem Grundstück befunden haben, und es sich um Ihre Haushaltsangehörigen oder Besucher handelt. 

Besucher und Haushaltsangehörige vom Schutz des Mietvertrags umfasst

Haushaltsangehörige von Mietern sind von dem mietvertraglichen Schutz umfasst, also auch den Sorgfaltspflichten, die Vermieter und Nachbarn Ihnen gegenüber haben. Und Mieter haben auch das Recht, Besuch zu empfangen, für sie gilt das Gleiche.

Kommen Besucher oder Haushaltsangehörige auf dem Grundstück zu Schaden, dann kann auch für Sie als Mieter ein Recht bestehen, sich um die Schadenersatzansprüche des Dritten zu kümmern.




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