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Feuerwehr, Polizei beschädigt Wohnungstür - wer zahlt Schaden?

Kommt es durch einen Polizeieinsatz oder durch den Einsatz der Feuerwehr zu einer Beschädigung der Wohnungstür, dann ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, die Tür instand zu setzen und auch die Kosten zu tragen.

Aufgebrochene Wohnungstür - Beschädigung der Wohnung durch Polizei, Feuerwehr

Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, Schäden an der gemieteten Wohnung zu beseitigen, wenn sie nicht ganz unerheblich sind, da er die Instandhaltungspflicht für die Mietwohnung hat (§ 535 BGB). Dies trifft auch in einem solchen Fall zu.

Wodurch die Schäden entstanden sind, ist für die Instandsetzungspflicht des Vermieters meist unwichtig: 

Instandhaltungspflicht des Vermieters besteht für Mietwohnung, Haus.

Auch eine Notreparatur für erste Sicherungsmaßnahmen kann erforderlich sein:
Auftrag an Notdienst für Reparatur durch Mieter - Erstattung Kosten 

Schäden durch Polizei, Feuerwehr - Kosten der Schadensbeseitigung hat meist der Vermieter

Der Vermieter muss normalerweise auch die Kosten selbst tragen, bzw. seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen.

Vermieter fordert vom Mieter Schadenersatz für durch Polizei oder Feuerwehr beschädigte Tür

  • Der Vermieter kann zwar versuchen, vom Mieter die Erstattung der Kosten zu verlangen, die er für die Beseitigung des Schadens aufgewendet hat
    - aber das ist nur in Ausnahmefällen berechtigt, wenn z.B. ein fahrlässiges, schuldhaftes Handeln des Mieters zum Einsatz führte. 
  • Eventuell kann der Vermieter einen Anspruch gegen die Feuerwehr oder Polizei auf Ersatz des Schadens haben, wenn die ergriffene Maßnahme (also z.B. Aufbrechen der Wohnungseingangstür) unverhältnismäßig war.

Aufgebrochene Tür durch Polizei, Feuerwehr - Kosten des Schadens soll der Mieter zahlen

Für eine Pflicht der Mieter zur Kostenerstattung bzw. das Verlangen von Schadenersatz vom Mieter reicht es nicht, wenn durch einen Polizeieinsatz oder durch die Feuerwehr die Tür beschädigt wurde. 

  • Für eine Schadenersatzpflicht kommt es sehr genau darauf an, ob der Mieter den Mietvertrag verletzt hat, genau diese Vertragsverletzung auch für den Schaden dann ursächlich war, der durch die Polizei, Feuerwehr verursacht wurde.

Aufgebrochene Wohnungstür durch Polizei, Feuerwehr - fahrlässiges Handeln des Mieters

Ein fahrlässiges Handeln des Mieters, durch den ein Einsatz von Polizei oder Feuerwehr ausgelöst und der Schaden verursacht wurde, könnte zu einer Schadenersatzpflicht des Mieters führen. 

Eine Schadenersatzforderung kann auch berechtigt sein, wenn Mieter vorsätzlich die Ursache für die Beschädigung herbeigeführt hätten. Den Vorsatz oder die Absicht müsste der Vermieter nachweisen.  



Redaktion


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