Logo

Todesfall - Hinweise für Erben eines verstorbenen Mieters

Der Erbe, die Erben eines verstorbenen Mieters sollten sehr rasch prüfen, ob das Erbe des Verstorbenen angenommen, oder ob es zur Auschlagung der Erbschaft kommen soll.

Mieter verstorben - soll das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden?

In dem nachfolgenden Beitrag finden Sie weitere Hinweise:
Verstorbener Mieter - Erbe annehmen oder ablehnen? 

Hinweise


Zum Erbe des verstorbenen Mieters gehört auch der Mietvertrag der Wohnung

Daraus folgt die Verpflichtung, die Miete weiter zu zahlen, solange der Vertrag nicht beendet ist:
Todesfall - Kündigung Mietvertrag durch die Erben des Mieters   

Auch offene Vertragsansprüche des Verstorbenen (z.B. auf Renovierung oder Schadenersatz wegen Schäden) können zu erfüllen sein, ggf. auch Mietrückstände, Mietschulden zu bezahlen.

Erbe des verstorbenen Mieters - Mieter hat Mietschulden hinterlassen

Wurden Ihnen Mietschulden hinterlassen, dann kann der Vermieter die Begleichung der Schulden von dem / den Erben verlangen.

Als Erbe eines verstorbenen Mieters die Erbschaft ausschlagen

Für die Erbausschlagung gilt eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall, bei gesetzlichen Erben ist das die Kenntnis vom Tod des Angehörigen. Die Erbausschlagung ist gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären.

Erbschaft - Nachlassinsolvenz für verstorbenen Mieter beantragen

Stellt sich heraus, dass der Verstorbene hohe Schulden hatte, dann kann es auch notwendig sein, eine Nachlassinsolvenz anzumelden. 
Nachlassinsolvenz - Schutz der Erben bei Schulden des Mieters, der Mieterin 

Hinweis


Sind Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis wegen eines nicht ausreichendem Vermögens nicht zu bezahlen, z.B. auch die Renovierung der Wohnung (wenn diese durchzuführen ist), bzw. hat der  Verstorbene kein Vermögen hinterlassen, so ist die rechtliche Beratung in solchen Fällen unbedingt empfohlen. 



Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: