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Untervermietung von Zimmern, eines Teils der Mietwohnung

In der Regel kann für Mieter der Anspruch auf die Erteilung der Untermieterlaubnis gegen den Vermieter bestehen, wenn die vorgesehene Untervermietung auf einen Teil der Wohnung beschränkt ist. 

Anspruch auf die Erteilung einer Untermieterlaubnis 

Ideal ist, dass der Mieter, der untervermieten will, noch selbst in der Wohnung wohnt, bzw. die Wohnung nicht vollständig aufgibt und ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat: 
Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung 

In der Regel kein Anspruch auf eine Untermieterlaubnis für die gesamte Wohnung

Es gibt keinen Anspruch auf die vollständige Untervermietung der gesamten Wohnung: 
Untervermietung der gesamten Wohnung zulässig

Ist die Untervermietung einer Einzimmerwohnung möglich?

Antrag auf eine Untermieterlaubnis als Mieter gut begründen

Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass Hauptmieter ihren Lebensmittelpunkt weiterhin in der Wohnung haben - sie dürfen aber die Wohnung nicht vollständig aufgeben.
Musterbrief - Antrag auf Untermieterlaubnis

Sonderfall - Mieter will aus persönlichen, beruflichen Gründen die Wohnung untervermieten

Es ist nicht so, dass sich Vermieter generell bei Vorliegen wichtiger Gründe auf Seiten des Mieters, nicht auf eine Untervermietung einlassen. 

  • Ein längerer Auslandsaufenthalt aus beruflichen Gründen stellt nämlich durchaus ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung dar - auch in diesem Fall ist der Anspruch auf die Untervermietung in der Regel auf einen Teil der Wohnung beschränkt, der Hauptmieter sollte weiterhin ein Zimmer bzw. einen Bereich zur Verfügung haben, wo persönliche Sachen lagern oder auch mal eine Ãœbernachtung möglich ist:
    Untervermietung – Erlaubnis bei Auslandsaufenthalt 

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Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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