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Mehrere Personen sind Vermieter der Wohnung - gemeinsam Handeln

Vermieter einer Wohnung können mehrere Personen sein. Ist dies der Fall, dann müssen diese Personen grundsätzlich gegenüber Mietern gemeinschaftlich handeln.

Mehrere Eigentümer sind Vermieter einer Mietwohnung - Gemeinschaftliches Handeln 

Manchmal erwerben Personen ein Hausgrundstück gemeinsam, haben dafür aber keine Gesellschaft gegründet, oder erben ein Haus. 

  • In diesen Fällen besteht Ihr Vertragspartner - der Vermieter - aus mehreren Personen.

Grundsätzlich müssen diese Personen Ihnen gegenüber gemeinschaftlich handeln, und zwar bei allen wesentlichen rechtlichen Handlungen. 

  • Hat keiner der Vermieter eine entsprechende Vollmacht der anderen, dann müssen alle gemeinschaftlich einen Vertrag unterschreiben,
    ebenso eine Ve
    rtragsänderung,
    gemeinsam eine Zustimmung zur Mieterhöhung verlangen,
    ggf. eine Kündigung aussprechen.

    usw.

​​​​​​​Mehrere Personen als Vermieter - Abschluss des Mietvertrags für die Wohnung

Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Vermieter, sollten Mieter darauf bestehen, dass diese Personen auch genau im Mietvertrag aufgeführt werden, und auch klar gestellt wird, wer diese Personengruppe vertreten darf. Besteht keine Vollmacht für das Handeln, dann ist der Mietvertrag von allen Einzelpersonen, also durch alle Mieter und alle Vermierter, zu unterschreiben.
Wer ist Vermieter? Nicht alle Eigentümer unterschreiben Mietvertrag 

Mehrere Vermieter können bestimmen, das ein Vermieter mit Vollmacht handeln darf

Es können aber auch alle Vermieter einen Vertreter (oder einige) bestimmen, und entsprechende Vollmacht erteilen: 
Vollmacht im Mietrecht - Wozu braucht man diese? 

Mehrere Personen als Vermieter einer Wohnung handeln nicht gemeinsam gegenüber Mieter

Dies kann besonders wichtig sein, wenn Vermieter das gemeinschaftliche Handeln für die Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen nicht befolgen.

Dadurch kann eine Erklärung, die nicht gemeinschaftlich abgegeben, unterschrieben wurde, unwirksam sein, wenn keine entsprechende Vollmacht gegeben ist, Mietern vorgelegt wird.

  • Auch eine Hausverwaltung, die mehrere Eigentümer vertritt, braucht für das Handeln gegenüber dem Mieter eine von den Vermietern ausgestellte Vollmacht.
  • Eine solche Vollmacht muss Ihnen wenigstens einmal schriftlich im Original vorgelegt werden. 

Mehrere Personen als Vermieter - Kündigung

Ganz besonders wichtig ist das bei einer von der Vermieterseite ausgesprochenen Kündigung des Mietvertrags:

  • Eine Kündigung muss grundsätzlich von allen Vermietern unterschrieben werden, oder es muss für diejenigen, die nicht selbst mit unterschreiben, eine Originalvollmacht auf den Unterzeichner, die Unterzeichnerin vorgelegt werden.
  • Fehlt die Originalvollmacht, dann sollte eine Vollmachtsrüge erhoben werden, und zwar so schnell wie möglich.

Handeln einer Erbengemeinschaft gegenüber Mietern eines Mietshauses, einer Mietwohnung

Auch durch Erbschaft kommen oft mehrere Personen zu gemeinschaftlichem Hauseigentum oder Wohnungseigentum:
Die Erbengemeinschaft als Vermieter im Mietrecht

Vermieter der Mietwohnung ist eine Gesellschaft, eine Firma, z.B. eine GbR



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