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Außerordentliche Kündigung der Mietwohnung durch Vermieter

In besonderen Fällen kann der Vermieter die Wohnung außerordentlich kündigen, also ohne Beachtung einer längeren Kündigungsfrist, die für eine ordentliche Kündigung gelten würde.

Außerordentliche Kündigung der Wohnung wegen Sonderkündigungsrecht

Der Vermieter kann sich für eine außerordentliche Kündigung auf ein Sonderkündigungsrecht berufen.

Sonderkündigungsrecht - berechtigtes Interesse des Vermieters für eine Kündigung

Der Vermieter muss - mit Ausnahme der Kündigung gegenüber Erben des Mieters - ein „berechtigtes Interesse“ haben, damit er das Sonderkündigungsrecht ausüben kann, und er kann das Sonderrecht nur innerhalb recht kurzer Frist (zum nächstzulässigen Termin) ausüben. 

Wiederum muss auch eine Sonderkündigung alle Formvorschriften beachten.

Tipp


Schauen Sie auch unter Kündigungsfolgen.

Kündigung Mietvertrag für Mietwohnung - Sonderkündigungsrechte des Vermieters

Diese können beispielsweise bestehen,

  • wenn der (einzige oder letzte) Mieter verstorben ist
  • wenn der Mietvertrag auf mehr als 30 Jahre abgeschlossen wurde
  • wenn der Mietvertrag nicht mit dem Eigentümer, sondern mit einem Nießbraucher abgeschlossen wurde, und dessen Nießbrauch geendet hat.

In diesen Fällen kann der Vermieter mit gesetzlicher Kündigungsfrist kündigen, das ist normalerweise eine Frist von knapp drei Monaten.

Gründe für ein Sonderkündigungsrecht des Vermieters 

Außerordentliche Kündigung der Wohnung durch den Vermieter - schwere Vertragsverletzung

Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat der Vermieter auch, wenn dem Mieter eine schwere Vertragsverletzung vorgeworfen werden kann: 
Kündigung Mietvertrag - schwere Vertragsverletzung durch Mieter
.
Es handelt sich dann um eine außerordentliche meist fristlose Kündigung.

Außerordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Prüfung der Kündigung

Ob der Vermieter wirklich ein Recht zur außerordentlichen  Kündigung des Vertrages hat, ober die für ihn geltende Frist und die Formvorschriften beachtet hat, kann nur durch sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geklärt werden.

Nehmen Sie unbedingt so schnell wie möglich fachkundige Beratung in Anspruch.

Kündigung, weil der Vermieter bei einer Zwangsversteigerung die Wohnung gekauft hat

Was gilt, wenn der Vermieter über eine Zwangsversteigerung die Wohnung gekauft hat?



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