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Ratgeber Untervermietung
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Eigenbedarfskündigung - vergleichbare Wohnung des Vermieters
Hat der Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt, so kann es eine Rolle spielen, ob eine andere vergleichbare Wohnung, eine sogenannte Alternativwohnung, frei war oder frei wird.
Eigenbedarfskündigung wegen anderer vergleichbarer Wohnung des Vermieters abwehren
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine vor dem Aussprechen der Eigenbedarfskündigung freie Alternativwohnung eine Rolle spielen kann.
Stand der Entschluss des Vermieters, eine Wohnung wegen Eigenbedarf zu nutzen, schon länger fest, und wurde in dieser Zeit - also bevor die Kündigung ausgesprochen wurde - eine andere Wohnung frei oder stand breits leer, dann spreche dies gegen die Ernsthaftigkeit des angegebenen Eigenbedarfs.
Eigenbedarfskündigung - Vermieter muss vorhandene Alternativwohnung anbieten
Nach der Rechtsprechung soll zwar der Vermieter auch bei einer vorhandener Alternativwohnung frei entscheiden können, welche von beiden Wohnungn er für seinen Eigenbedarf in Anspruch nimmt.
- Aber in diesen Fällen soll der Vermieter verpflichtet sein, dem Mieter, dessen Vertrag er wegen Eigenbedarfs kündigt, eine vorhandene bzw. eine freiwerdende Alternativwohnung anzubieten Es besteht sozusagen einen Anbietpflicht:
Eigenbedarfskündigung - Ersatzwohnung muss angeboten werden
Eigenbedarfskündigung - während der Kündigungsfrist ist eine freie Wohnung anzubieten
- Das gilt auch für Alternativwohnungen, die in der Zeit zwischen Kündigungserklärung und Ablauf der Kündigungsfrist frei sind oder frei werden.
Es kann passieren, dass nach Ablauf der Kündigungsfrist, aber vor rechtskräftiger Entscheidung über eine Räumungsklage, eine Alternativwohnung frei wird.
Nach bisherigem Stand der Rechtsprechung soll das nicht mehr berücksichtigt werden.
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