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Grund für Eigenbedarfskündigung - Vermieter kündigt Wohnung

Der Vermieter darf aus berechtigtem Grund den Mietvertrag durch fristgemäße ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs beenden - Vermieter, Eigentümer müssen den Grund für die Eigenbedarfskündigung im Kündigungsschreiben gegenüber Mietern genauer begründen.

Welche Angaben muss der Vermieter bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs machen?

  • Wenn der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigt, muss er den Bedarf, den Grund, im Kündigungsschreiben ausdrücklich benennen.
  • Er muss angeben, ob er die Wohnung selbst braucht, oder für welchen Angehörigen er sie benötigt, oder, wenn Eigenbedarf für eine Betreuungsperson angegeben wird, wer betreut werden muss. 
  • Der Vermieter muss auch erklären, warum er die Wohnung jetzt braucht, obwohl er sie vorher nicht brauchte.
Beispiel

Das Landgericht Hamburg hat z.B. in einem Beschluss vom 02.01.2019 festgestellt, Az: 316 S 87/18:

...Die von dem Kläger ausgesprochene Kündigung vom 26.6.2017 genügt nicht den formellen Anforderungen gem. § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB an eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. So enthielt die Kündigung noch nicht einmal die Erklärung, dass der Kläger selber in die Wohnung einziehen und in dieser wohnen will. Vielmehr enthielt sie lediglich die Aussage, dass der Kläger die Wohnung „für sich selbst benötigt“. Diese Formulierung lässt ebenso offen, ob der Kläger selber in die Wohnung einziehen möchte oder diese durch andere und welche Personen genutzt werden soll, wie auch ob eine Nutzung als Wohnung, Ferienwohnung, Büro oder gar nur als Lagerraum erfolgen soll.

Dem Mieter ist es anhand dieser Formulierung nicht möglich zu prüfen, ob vernünftige und nachvollziehbare Gründe für den Eigennutzungswunsch des Klägers und ein ernsthafter Nutzungswille vorlagen. ...

  • Ist eine andere Wohnung des Vermieters frei, oder wird sie bis zum Ende der Kündigungsfrist frei (Alternativwohnung), dann muss der Vermieter diese Wohnung von sich aus dem Mieter oder den Mietern anbieten.

Wenn Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten, sollten Sie umgehend fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.

  • Es kann erforderlich sein, sofort auf das Kündigungsschreiben zu reagieren.

Gesetzliches Widerspruchsrecht des Mieters bei Kündigung wegen Eigenbedarfs 

Auch wenn der Eigenbedarf des Vermieters berechtigt scheint, haben Sie das Recht, der Kündigung aus sozialen Gründen zu widersprechen.
Kündigung der Wohnung erfolgt - Widerspruch wegen sozialer Härte.

Es gilt eine strenge Widerspruchsfrist.

  • Wird vom Vermieter auf das Widerspruchsrecht hingewiesen, dann muss spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter seinen Widerspruch schriftlich erklären. 
  • Versäumt der Vermieter diesen Hinweis auf das Widerspruchsrecht, kommt es zum Prozess, dann kann auch noch im ersten Prozesstermin der Widerspruch vom Mieter erklärt werden.

Kündigung wegen Eigenbedarf - Mieter können aus sozialen Gründen widersprechen

Haben Sie Zweifel, ob die Kündigung berechtigt ist, oder wollen Sie aus sozialen Gründen der Kündigung widersprechen, 

  • so sollten Sie sich umgehend rechtlich beraten lassen, bevor Sie mit dem Vermieter in Kontakt treten, ihm wegen der Kündigung widersprechen.

Eigenbedarfskündigung - Vermieter möchte Wohnung nicht selbst nutzen 

Kündigung wegen Eigenbedarf beendet den Mietvertrag für die Mietwohnung nicht sofort
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Ist die Eigenbedarfskündigung berechtigt, dann führt sie nicht sofort zur Beendigung des Mietvertrags, sondern erst zum Ende der Kündigungsfrist, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses bemisst.

Bei alten Mietverträgen kann die Kündigungsfrist 12 Monate betragen:
Alter Mietvertrag - Kündigungsfrist für Vermieter bis 12 Monate

Eigenbedarfskündigung der Wohnung - es kann eine Kündigungssperrfrist zu beachten sein

Sehr häufig kommt die Eigenbedarfskündigung bei vermieteten Eigentumswohnungen vor.

Hier kann es für Mieter einen besonderen Kündigungsschutz geben, der eine Kündigung für längere Zeit verbietet, wenn die Wohnung erst nach Abschluss des Mietvertrags in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde.

Ebenso gilt die Sperrfrist, wenn nach dem Abschluss des Mietvertrages das Grundstück an mehrere Eigentümer oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts verkauft wurde, oder Wohnrechte begründet worden sind.

Neuer Eigentümer kündigt wegen Eigenbedarf, ist noch nicht im Grundbuch eingetragen

Eine Besonderheit besteht, wenn ein Käufer der Mietwohnung wegen Eigenbedarfs die Kündigung ausspricht, bevor die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollzogen ist. 

Vorgetäuschter Eigenbedarf führt zur Schadenersatzpflicht des Vermieters

Schadenersatz schuldet der Vermieter, wenn der Eigenbedarf vorgetäuscht ist (der Eigenbedarf besteht in Wahrheit nicht), oder er eine geeignete Alternativwohnung nicht angeboten hat.



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