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Eigenbedarfskündigung - Kündigungsschutz für betroffene Mieter
Gegenüber einer Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf kann der gesetzliche Kündigungsschutz helfen.
Bei einer Eigenbedarfskündigung kann es für Mieter eine Sperrfrist geben
Möglicherweise gilt eine besondere Sperrfrist, weil Ihre Wohnung erst nach Mietvertragsabschluss in eine Eigentumswohnung umgewandelt worden,
oder das Grundstück an mehrere Personen verkauft worden ist:
BGH zu Eigenbedarfskündigung, Mieter siegt, Kündigungssperrfrist gilt
- Dann darf vor Ablauf der Frist überhaupt nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Die notwendigen Informationen erhalten Sie beim Grundbuchamt.
Eigentümer, Vermieter muss die Eigenbedarfskündigung sorgfältig begründen
- Der Vermieter muss zur Begründung von Eigenbedarf Tatsachen angeben.
Versuchen Sie sich zu dem angegebenen Grund zu informieren - vielleicht besteht der Eigenbedarf gar nicht (oder wird rechtlich nicht anerkannt):
Eigenbedarf des Vermieters - Begründung muss überzeugend sein
Eigenbedarf - freie oder freiwerdende Wohnungen muss der Vermieter anbieten
- Stellen Sie fest und dokumentieren Sie, ob andere Wohnungen im Haus bei Zugang der Kündigung bei Ihnen oder danach leer stehen und neu vermietet werden. Solche Wohnungen muss Ihnen der Vermieter anbieten:
Eigenbedarf - Vermieter muss freiwerdende Wohnungen anbieten
TIPP: Eigenbedarf - Vermieter hat eine weitere vergleichbare Wohnung
Gesetzliches Widerspruchsrecht bei einer Eigenbedarfskündigung
Sie haben ein Recht, der Kündigung aus sozialen Gründen zu widersprechen:
- Wenn das Kündigungsschreiben einen Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht enthält, schreiben Sie sich unbedingt die dort genannte Frist auf und halten Sie sie ein.
Eigenbedarfskündigung - hat der Vermieter die Kündigungsfrist korrekt angegeben?
- Wenn das Schreiben eine Kündigungsfrist nennt, also wann der Vertrag enden soll, prüfen Sie, ob die Frist korrekt angegeben ist: Ordentliche Kündigung - Wie lange ist Kündigungsfrist für Vermieter?
- Sie brauchen sich zunächst nicht dazu zu äußern, ob Sie der Kündigung Folge leisten wollen oder nicht.
Wenn Sie nicht ausziehen wollen oder können, und es nicht zu einer Einigung kommt, muss Ihr Vermieter Sie auf Räumung verklagen.
Prüfen Sie die Kündigung in aller Ruhe, lassen Sie sich fachkundig beraten!
Lesetipps:
Verteidigungsstrategien bei einer Eigenbedarfskündigung
Eigenbedarfskündigung - Welche Rechte haben Mieter, was tun?
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