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Vorsatz, vorsätzlich handeln - als Mieter absichtlich Schaden verursachen

Wenn jemand genau weiß was er tut, absichtlich einen Schaden verursachen will, spricht man von Vorsatz oder vorsätzlich handeln, oder auch von Absicht. In der Regel haftet bei Vorsatz ein Schadenverursacher.

Mit Vorsatz handeln verlangt nicht, dass man absichtlich den andern schädigen will

Es reicht für den Vorsatz auch aus, dass jemand die absehbare Folge sieht, und vielleicht hofft, dass kein Schaden eintritt, das aber in Kauf nimmt ("wenn es dazu kommt, ist es auch recht").

Unterscheidung zwischen Vorsatz, vorsätzlichem Handeln und grober Fahrlässigkeit

Demgegenüber liegt nur grobe Fahrlässigkeit vor, wenn jemand zwar die naheliegende Gefahr sieht, aber meint "das wird schon gut gehen".

  • Bedeutung für das Mietrecht:
    Die Abgrenzung kann im Einzelfall sehr schwierig sein.

Vorsätzliches Handeln eines Mieters - Haftung und Kündigung der Wohnung als Folge




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