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Berufsgenossenschaft - Mieter verletzt sich auf dem Arbeitsweg

Wenn ein Mieter über seine Arbeit Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist, dann ist man damit nicht nur auf seiner Arbeitsstelle unfallversichert, sondern auch gegen Unfälle auf dem Weg von zu Hause zur Arbeit und auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.

Berufsgenossenschaft - Mieter hat auf dem Arbeitsweg einen Unfall 

Das kann wichtig sein, wenn Sie als Mieterin oder Mieter auf dem Heimweg oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall haben und sich erheblich verletzen.

Beispiel

Es kann z.B. zweifelhaft sein, ob Sie noch vor dem Haus Ihres Vermieters gestürzt sind, oder ein paar Schritte weiter, vor dem Nachbarhaus - für Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft kommt es daruf nicht an.

Oder es kann sein, dass derjenige, der für das entsprechende Wegstück die Verantwortung - Verkehrssicherungspflicht - hat, Gründe vorbringt, warum er in diesem Fall nicht ersatzpflichtig sein soll. Dann bleiben Ihnen nur Ansprüche gegen eigene Versicherungen.

  • Daher sollten Sie, wenn Sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind und einen sogenannten Wegeunfall haben, die Unfallfolgen, die Verletzung, möglichst rasch durch einen Arzt feststellen lassen und dann den Unfall so schnell wie möglich Ihrer Berufsgenossenschaft melden.

Mieter hat Unfall auf Arbeitsweg - Umwege sind in der Regel nicht versichert

  • Versichert ist ein Wegeunfall allerdings nur, wenn Sie sich auf dem direkten Weg von der Arbeit nach Hause und umgekehrt befanden.
  • Umwege sind nicht versichert, erst recht nicht, wenn man ganz woanders hin wollte und sich verletzt hat.
Hinweis


Eine Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann auch auf andere Weise entstehen, bzw. bestehen, z.B. wenn man Nothilfe leistet, oder teilweise bei ehrenamtlicher Tätigkeit.


Redaktion


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