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Vermieter will, dass Mieter Versicherungen für Wohnung abschließt

Verlangt der Vermieter in einem Mietvertrag, dass der Mieter eine Hausratversicherung oder auch eine Haftpflichtversicherung abschließen muss, so wird diese Regelung meist als unwirksam angesehen, aber es gibt auch Ausnahmen.

Vermieter verlangt für die Mietwohnung Abschluss einer Hausratversicherung 

In manchen Mietverträgen steht die vorgefertigte Klausel, dass der Mieter eine Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung (oder beides) abschließen soll.

Mieter soll Vermieter Abschluss einer Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung nachweisen

Gelegentlich heißt es im Vertrag auch zusätzlich, dass der Mieter dem Vermieter das Bestehen des Versicherungsvertrags einmalig, regelmäßig oder auf Verlangen nachweisen muss.
Manchmal wird auch verlangt, dass der Mieter für den Schadensfall seine Ansprüche gegen seine Versicherung an den Vermieter abtritt.

Pflicht zum Abschluss einer Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung im Mietvertrag

Eine solche Klausel im Wohnungsmietvertrag ist unwirksam. Dies hat auch eine ältere Entscheidung des Landgerichts Berlin so gesehen.

Die Begründung des Gerichts:

  • Das Gesetz regelt, dass der Vermieter eine Kaution in Höhe von höchstens drei Monatsmieten verlangen darf.
    Der Abschluss einer Versicherung ist zwar nicht eine Kaution im eigentlichen Sinn. Die gesetzliche Regelung bedeutet aber: Der Vermieter soll über die Höchstgrenze von drei Monatsmieten hinaus keine zusätzlichen Sicherheiten verlangen können.

Ein etwaiges Risiko des Vermieters, das durch die Kaution nicht mehr abgedeckt wäre, muss er selbst tragen - dafür erhält der Vermieter Miete.

Vermieter verlangt wegen Einbauten des Mieters den Abschluss einer Versicherung

Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn ein zusätzliches Risiko bestehen bzw. entstehen kann. Das könnte z.B. sein, wenn Mieter eine Parabolantenne oder auch z.B. eine Markise montieren dürfen.

Ãœber solche Einbauten sollte immer eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

Auch ein Aquarium in der Wohnung kann ein zusätzliches Risiko bedeuten.

  • In solchen Fällen kann dann wirksam vereinbart sein, dass ein Mieter das Risiko für entstehende Schäden durch eine geeignete Versicherung versichert.

In einer solchen Vereinbarung darf auch vereinbart werden, dass der Mieter eine zusätzliche Kaution für die Kosten eines späteren Rückbaus erbringt.

Versicherung abschließen auch ohne Verlangen des Vermieters, z.B. für Aquarium

Wichtig für Mieter: Auch ein Aquarium in der Wohnung kann zu Schäden führen, kann also ein zusätzliches Risiko bedeuten. Für die Aufstellung eines Aquariums, auch wenn es recht groß ist, brauchen Mieter keine Erlaubnis des Vermieters. Sie sollten aber überprüfen, ob derartige Schäden von der Versicherung eingeschlossen sind oder gesondert versichert werden müssen.