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Kauf der eigenen Mietwohnung als Eigentumswohnung

Nur wenn eine Mietwohnung zum ersten Mal in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, hat der die Wohnung bewohnende Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht.

Ãœber das Vorkaufsrecht die eigene Mietwohnung kaufen

Ausnahme:
Wenn der Eigentümer die Wohnung an einen Familienangehörigen verkauft, oder verschenken will, dann greift das Vorkaufsrecht nicht. 

Haben Sie mit der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrecht Erfolg, dann werden Sie Eigentümer der selbst bewohnten Wohnung. 

Damit ist vor allem die Sicherheit verbunden, dass Ihnen keine Kündigung wegen Eigenbedarfs mehr droht und auch Mieterhöhungen sind ausgeschlossen. 

Darüber hinaus kann die Eigentumswohnung eine vernünftige Geldanlage und Alterssicherung darstellen, unabhängig davon, ob Sie immer in der Wohnung bleiben wollen oder können.

Wohnung als Mieter kaufen - Kauf einer Eigentumswohnung kann Nachteile, Risiken haben

Der Erwerb einer Eigentumswohnung ist nicht nur mit Vorteilen, sondern auch mit Nachteilen und Risiken verbunden:

Sie müssen den Kaufpreis aufbringen, ggf. durch eine Bank finanzieren, und müssen die Kreditraten auch bedienen, wenn es Ihnen wirtschaftlich schlechter geht. 

Kauf der eigenen Mietwohnung als Eigentumswohnung - Mitglied einer WEG

Sie sind künftig Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft. Mehrheitliche Beschlüsse müssen Sie mittragen, wenn kein Verstoß vorliegt, und so müssen Sie künftig auch, zusammen mit den anderen Wohnungseigentümern, für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und die sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen tragen, bezahlen. 

  • Dies kann bei größeren Instandhaltungsmaßnahmen für das Gebäaude auch der Beschluss zur Zahlung einer Sonderumlage sein.

Bewirtschaftungskosten, Betriebskosten - zusätzliche Kosten für die Eigentumswohnung

Als Eigentümer der Wohnung fallen neben den bisherigen Betriebskosten weitere Kosten an, z.B.:  

Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage,
eventuelle Sonderumlagen für größere Reparaturen,
öffentliche Abgaben für Straßenbau,
Instandhaltung des Gartens,
Instandhaltung für Parkplätze und Wege auf dem Grundstück,
Instandhaltungen, Reparaturen am gesamten Haus, z.B. Fassade, Balkone, Dach,
Instandhaltungen, Reparaturen in der Wohnung
Kosten des Verwalters, usw.

  • Lassen Sie sich daher unbedingt über die konkreten Risiken bezüglich dem Kauf Ihrer Wohnung sorgfältig beraten!
  • Neben den zu erwartenden monatlichen Belastungen, muss der Zustand des Hauses, vom Keller bis zum Dach, berücksichtigt werden, damit es in naher Zukunft nicht zu unliebsamen bzw. nicht tragbaren finanziellen Belastungen für Instandhaltung und Reparaturen kommt, eine Sonderumlage zu zahlen ist. Eine solche Umlage kann eventuell die bisherige Finanzierung ins Wanken bringen, wenn keine entsprechenden finanziellen Mittel vorhanden sind.


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