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Prozess mit dem Vermieter - oft wird ein Gutachter beauftragt

Streiten sich Mieter und Vermieter vor Gericht über Mängel oder einen Schaden, geht es um Schadenersatz, dann muss die Schadensursache festgestellt werden und es ist zu klären, wer den Schaden zu bezahlen hat. Das Gericht beauftragt zur Klärung eines Sachverhalts oft einen Gutachter.

Gutachter im Prozess mit dem Vermieter

Kommt es in einem Prozess zwischen Mieter und Vermieter auf Sachverhalte oder Bewertungen an, die nicht nur aus rechtlicher Sicht zu beurteilen sind, sondern andere Fachkenntnisse erfordern, dann kann oder muss ein Gericht einen Sachverständigen, einen Gutachter aus dem entsprechenden Fachgebiet beauftragen, § 404 ZPO.

Es kann z.B. um technische Fragen gehen (Ist das Fenster mangelhaft? Ist ein Schaden im Fußboden durch normale Benutzung entstanden?), um wirtschaftliche Fragen (Welchen Wert hatte eine schon ältere beschädigte Badewanne im Zeitpunkt der Beschädigung noch?), um medizinische Fragen (Ist eine Verletzung durch einen Sturz entstanden?) oder auch psychiatrische Fragen (Besteht bei dem Mieter die Gefahr eines Suizid?) und andere.

Als Mieter einen Mangel der Wohnung beweisen - oft muss ein Gutachter tätig werden

Geht es um Forderungen des Mieters wegen zu behebender Mängel, dann muss bewiesen werden, welcher Mangel genau besteht.

Oft ist es dann ebenfalls wichtig festzustellen, wodurch er entstanden ist, welche Auswirkungen er für die Mieter und den Haushalt des Mieters hat, ob es ein erheblicher oder unerheblicher Mangel ist. Auch die Frage, ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist, hängt davon ab.

  • Kann dies nur durch Sachverständige (Gutachter) geklärt werden, dann kann als Beweismittel vom Kläger oder dem Beklagten im Mietrechtsprozess ein Sachverständigengutachten "angeboten" werden.
  • Das Gericht wählt geeignete Sachverständigen aus und beauftragt den Gutachter oder die Gutachterin.

Durch die Sachverständigen wird das Gutachten erstellt, danach geht der Prozess weiter.

Vermieter will einen Schadenersatzsanspruch gegen Mieter durchsetzen: Gutachter

Häufig machen Vermieter einen Schadenersatzanspruch geltend, wenn am Ende eines Mietverhältnisses eine Beschädigung festgestellt wird, die Mieter verursacht haben sollen, z.B. für Schäden an einem Bodenbelag:
Schaden am Bodenbelag - Schadenersatz - Einzelheiten 

Oft wird in solchen Fällen wegen einer vom Mieter beschädigten Sache vom Gericht ein Gutachter eingesetzt.

Gutachten im selbständigen Beweisverfahren

Auch im selbständigen Beweisverfahren werden oft Gutachter tätig: 
Selbständiges Beweisverfahren im Mietrecht - wann für Mieter sinnvoll? 

Gericht bestimmt im Beweisbeschluss, welche Fragen der Gutachter klären soll

In einem Beschluss legt das Gericht fest, zu welchen Fragen es eine Antwort braucht und welcher Gutachter, welche sachverständige Person dafür vorgesehen ist.

  • Falls Sie noch nicht anwaltlich vertreten sind, sollten Sie spätestens dann, wenn das Gericht in Aussicht stellt, einen Sachverständigen zu beauftragen, sich um eine anwaltliche Vertretung kümmern.

Kostenvorschuss für Gutachter ist zu bezahlen - Gericht bestimmt wer den Vorschuss zahlt

Bevor der Auftrag an den Gutachter erfolgt, muss der Kostenvorschuss eingezahlt werden, und zwar durch diejenige Partei, die - nach Ansicht des Gerichts - eine behauptete Tatsache beweisen muss.

Das Gericht fordert diesen Vorschuss an und setzt eine Frist für die Einzahlung.

  • Wird die Frist für die Einzahlung versäumt, können schwere Nachteile im Prozess die Folge sein. Notfalls muss vor Ablauf der Frist eine Fristverlängerung beantragt werden.

Gutachter im Rechtsstreit vor Gericht kosten oft viel Geld - Kostenrisiko für Mieter

Die Höhe des Vorschusses bestimmt sich nach dem geschätzten Aufwand, der für den Gutachter anfällt.

Beispiel

Stundensätze von 80 Euro und mehr sind durchaus üblich.

Wird z.B. geschätzt, dass der Gutachter 10 Stunden benötigt, dann beträgt der Kostenvorschuss 800 Euro (zuzüglich Nebenkosten für Fotos, Schreibgebühren, Mehrwertsteuer).

Mietrechtsstreitigkeiten - wer zahlt am Ende des Prozesses den Gutachter, die Prozesskosten?

Am Ende des Prozesses entscheidet sich, wer welchen Anteil der Gutachter- und Prozesskosten endgültig tragen, bezahlen muss.

  • Gewinnt man als Mieter den Prozess, dann muss der Vermieter (als unterlegene Partei) einen großen Teil (eventuell 100%) der wegen der Prozessführung angefallenen Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bezahlen.
  • Verliert man als Mieter jedoch den Prozess teilweise oder insgesamt, dann muss man die Prozesskosten und Gutachterkosten, auch die Anwaltskosten der Gegenseite, teilweise oder ganz bezahlen.
Beispiel

Der Mieter behauptet, drei Fenster müssten repariert werden, seien mangelhaft. Der Gutachter stellt aber nur an einem Fenster erhebliche Mängel fest.

  • Das Gericht nimmt in solchen Fällen dann eine Kostenverteilung für die entstandenen Prozess- und Gerichtskosten vor.

Mietrechtsschutz - Rechtsschutzversicherer kann Kosten des Gutachters übernehmen

Eine Rechtsschutzversicherung, die Mietrechtsstreitigkeiten einschließt, Ã¼bernimmt Kosten eines Sachverständigen in der Regel dann, wenn der Gutachter vom Gericht direkt beauftragt wurde. Sachverständigengutachten - Beweismittel im Mietrecht, Prozess 

Hinweis


Besteht eine Mietrechtsschutzversicherung, dann sollte vor Einreichung einer Klage immer eine Deckungsanfrage an die Versicherung erfolgen. Es ist zu empfehlen, dass Ihr Anwalt dies macht, weil die Erfolgsaussichten einer Klage zu benennen sind. Klären Sie, welche Gebühren Ihr Anwalt für die Anfrage berechnet.


Redaktion


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