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Betrieb vermietet Mietwohnung als Dienstwohnung, Werkwohnung 

Manchmal wird durch einen Betrieb eine Dienstwohnung oder Werkwohnung an Mitarbeiter vermietet, mit der ausdrücklichen Regelung, dass diese Wohnung an eine bestimmte Stellung des Beschäftigten, gebunden ist.

Vermietung von Dienstwohnungen, Werkwohnungen für eine bestimmte Funktion, Stellung

Wichtig ist, auseinander zu halten, ob bloß eine Werkwohnung gemietet wurde, die der Betrieb allgemein für seine Beschäftigten bereitstellt, oder ob eine bestimmte Wohnung vermietet wird, die für die Ausüllung einer bestimmten Funktion oder Stellung des Beschäftigten benötigt wird.

Beispiele

Ein Betrieb vermietet eine auf dem Werksgelände nahe der Einfahrt gelegene Wohnung für den Pförtner. Oder eine Wohnung wird vermietet an den Hausmeister einer Wohnanlage.

Ist die Wohnung für eine bestimmte Funktion notwendig, z.B. für den Pförtner eines Werks oder den Hausmeister für einen Wohnkomplex bestimmt, dann hat der Vermieter besonders starke Kündigungsrechte.

Werwkohnung / Dienstwohnung für bestimmte Funktion oder Stellung vermietet

Ist eine Wohnung zwar als Werkwohnung oder Dienstwohnung, aber nicht ausdrücklich im Zuammenhang mit einer bestimmten Funktion des Mitarbeiters vermietet worden, dann gelten die allgemeinen Regelungen für Werkwohnungen / Dienstwohnungen.

Werkwohnung - Anstellungsvertrag des Mieters endet, Vermieter kann Wohnung kündigen

Wird, wie im Beispiel, die Hausmeistertätigkeit oder Pförtnertätigkeit beendet, dann kann ein solches Mietverhältnis mit ganz kurzer Frist - von knapp einem Monat (spätestens am 3. eines Monats für das Ende desselben Monats)  gekündigt werden, § 576 BGB.

  • Ausnahme: Wenn der Wohnraum diesem Mieter bereits mindestens zehn Jahre überlassen war, gilt eine längere Kündigungsfrist von knapp drei Monaten (spätestens am 3. eines Monats zum Ende des übernächsten Monats), § 576 Abs. 1 BGB.

Werkwohnung - Kündigung wegen Betriebsbedarf / Eigenbedarf

  • Der Vermieter muss, wenn er sich auf betrieblichen Eigenbedarf berufen will, in der Kündigung darlegen, für welchen anderen Mitarbeiter diese Wohnung benötigt wird.
  • Ein Widerspruch des Mieters - Berufung auf die Sozialklausel und eine Härte - ist nach dem Gesetz dann ausgeschlossen, § 576a BGB.

Werkwohnung - Kündigung oder Verletzung des Arbeitsvertrags durch Mieter

Hat der Beschäftigte selbst den Arbeitsvertrag gekündigt, oder hat er durch Vertragsverletzung einen Grund für die Kündigung des Arbeitsvertrags gegeben, dann entfällt ebenfalls das Recht des Mieters, der Mietvertragskündigung der Mietwohnung aus sozialen Gründen zu widersprechen, § 576a BGB.

Tipp


Es kann daher aus diesem Grund sinnvoll sein, eine Kündigung des Arbeitsvertrages nicht einfach zu akzeptieren, und dann auch der Kündigung des Mietvertrages zu widersprechen.

Kündigung der Werkwohnung - Kündigung der Wohnung aus anderen Gründen

  • Kündigt der Vermieter die Werkwohnung aus anderen Gründen - z.B. weil er das Gebäude abreißen will, um durch einen Neubau höhere Erträge zu erzielen will - , dann haben Sie als Mieterin oder Mieter das Recht, der Kündigung aus sozialen Gründen zu widersprechen, allerdings werden auch die Interessen der Firma berücksichtigt.

Redaktion


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