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Wohnberechtigungsschein - Tabelle Einkommensgrenzen

Jeder volljährige Bürger kann einen WBS (Wohnberechtigungsschein) für sich, die Familie oder für seine Lebensgemeinschaft beantragen. Dies gilt auch für Ausländer mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung und festem Wohnsitz in Deutschland.

Wer kann einen WBS, welche Personengruppen können einen WBS beantragen?

Das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf die in den Bundesländern jeweils geltenden Einkommensgrenzen, siehe Tabelle weiter unten, nicht überschreiten

Die Einkommensgrenzen, die für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins maßgeblich sind, sind in den Bundesländern, Städten und Gemeinden unterschiedlich geregelt. 

Mit einem Wohnberechtigungsschein können Sozialwohnungen bezogen werden

Der Wohnberechtigungsschein soll ermöglichen, dass Haushalte mit nicht hohem Einkommen eine Wohnung beziehen können, die mit öffentlichen Geldern finanziert worden ist. 

Bis zu welchem Einkommen besteht ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein 

Die Einkommensgrenzen legen fest, bis zu welchem Haushaltseinkommen ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein besteht. 

  • Die nachstehende Tabelle gibt Ihnen eine Ãœbersicht zu den in den Bundesländern vorhandenen Regelungen zu den Einkommensgrenzen.

Wohnberechtigungsschein - unterschiedliche Einkommensgrenzen in den Ländern und Städten

Es gibt einen allgemeinen im Bundesgesetz festgelegten Wert für die Einkommensgrenze.

 Bundesgesetz

 12.000

 18.000

 22.600

 4.100

  

  500


  • Dieser Wert wurde von vielen Bundesländern an die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst, in der Regel erhöht, siehe Tabelle weiter unten im Beitrag. 

Städte und Gemeinden haben oft zusätzliche Sonderregelungen festgelegt - erfragen.

WBS - Sonderregelungen in den Bundesländern und Gemeinden

Sonderregelungen in den Ländern und Gemeinden gibt es z.B. für Familien mit Kindern und andere Bevölkerungsgruppen, z.B. Behinderte, Rentner, Alleinerziehende u.a. - nachfragen!

Wohnberechtigungsschein - Beispiele für Einkommensgrenzen in den Bundesländern  

Ob Ihr Einkommen die nachstehenden Einkommensgrenzen überschreitet

können Sie nicht dadurch feststellen, in dem Sie Ihre Lohn- / Gehaltsabrechnung mit den geltenden Jahreswerten vergleichen.

Wie die Höhe des maßgeblichen Haushaltseinkommens ermitteln?
Mehr dazu erfahren Sie hier:
Einkommen für Wohnberechtigungsschein ermitteln - wie berechnen? 

Hinweis


Für die Bewilligung des WBS wird nicht nur die Höhe des Einkommens überprüft - auch die Höhe eines vorhandenen Vermögens kann eine Voraussetzung für den Erhalt sein:
Antrag, Erhalt Wohnberechtigungsschein – zählt Vermögen? 

Tipp


Einkommensberechnung für Anspruch auf Wohngeld

Prüfen Sie auch, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Wohngeldrechner

Eine verbindliche Berechnung kann nur vom zuständigen Wohngeldamt erfolgen.

Übersicht - Tabelle Einkommensgrenzen in den Bundesländern für den Erhalt eines WBS

Haushaltseinkommen für WBS - Sonder- und Ausnahmeregelungen - Angaben in Euro - 

Tabelle Stand Januar 2022 - Jahreseinkommen - Irrtum bzw. Aktualität vorbehalten.

Tabelle als pdf. herunterladen:
Tabelle Einkommensgrenzen für WBS.pdf 

 Haushalt:

 1 Person

 2 Personen

 3 Personen

 jede weitere
Person

 je Kind
zusätzlich

 Bundesgesetz

 12.000

 18.000

 22.600

 4.100

  

  500


Baden- Württemberg

Grenzen für Sozialwohnungen bis einschließlich Förderung 2008. 

Ab Förderjahr 2009 Sonderregelungen erfragen. Sonderregelung für Stuttgart weiter unten

   21.730  28.885   37.270  8.385

 Bayern****

Sonderregelungen, siehe Anmerkung, bitte am Ort erfragen

 ...

 ...

 ...

 ...

 ...


 Berlin***

Sonderregelungen ab 2018


  16.800


  25.200


  30.940


  5.740

   

   700


 Brandenburg*****

Sonderregelungen


  12.000


  18.000


  22.600


  4.100

   

   500

 Bremen


Sonderregelung nach Fallgruppen bitte erfragen

 ...

 ...

 ...

 ...

 
 Hamburg*


  12.000


  18.000


  23.100


  4.100


 1.000


 Hessen


  15.572


   23.626


  28.996


  5.370

   

    650

 Mecklenburg-     Vorpommern

Sonderregelungen

  

  

  12.000

mögliche Zuschläge, Regelungen bitte am Ort erfragen


  18.000


  ...



  22.600


  ...



  4.100


  ...


    

    500


  ...


 Niedersachsen


Sonderregelung nach Fallgruppen, bitte am Ort erfragen

  ...

 ...

 ...

 ...


 Nordrhein-
 Westfalen

Sonderregelungen

Ausnahme - WBS - bitte am Ort erfragen



19.350



  23.310


  28.670


  5.360

    

   700


 Rheinland-
 Pfalz


  15.000


  21.500


  26.500

  

  5.000


 1.000

 Sachsen


Sonderregelung nach Fallgruppen, bitte am Ort erfragen

 ...

 ...

 ...

 ...

 Sachsen-Anhalt

Sonderregelungen

mögliche Zuschläge bitte am Ort erfragen



  12.000




  18.000





  22.100






  4.100 

  


    

   

  

    500

  



 Schleswig-
 Holstein


  19.400


 26.600


 31.600


  5.000

    

    600


 Stuttgart**

Grenzen für Sozialwohnungen bis 2007

Sonderregelungen

Grenzen Sozialwohnungen ab Förderjahr 2008 erfragen

  21.730

 28.885

 37.270

  8.385

  


 Thüringen


  14.400


 21.600


 26.600


 5.000

  

  1.000


Erläuterungen:

 *

 Hamburg - pauschale Erhöhung der angegebenen Einkommensgrenzen um plus 30 Prozent

 **

 Stuttgart - Im städtischen Programm "Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher" gelten
 um ca. 90 % erhöhte Einkommensgrenzen

Je nach Wohnungstyp bzw. Förderart können teilweise um bis zu 60 % erhöhte Einkommensgrenzen gelten.

 ***

 In Berlin sollen ab 2018 bestimmte Personengruppen mit mittleren Einkommen Neubau-Sozialwohnungen beziehen können. Z.B. Busfahrer, Polizisten oder Krankenschwestern, sollen einen speziellen Wohnberechtigungsschein beantragen können. Damit können subventionierte Neubauwohnungen für anfänglich acht Euro je Quadratmeter gemietet werden. Einkommensgrenzen des Haushalts: 21.600 Euro bei einer Person | 32.400 Euro bei zwei Personen | Für Drei-Personen-Haushalt mit einem Kind liegt die Obergrenze bei 40.080 Euro jährlich; je weiteres Kind weitere Zuschläge, Höhe bitte erfragen.

 ****

 Bayern - bitte erfragen Sie nähere Einzelheiten in der zuständigen Gemeinde, Stadt

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können noch Freibeträge (z. B. für Alleinerziehende, Schwerbehinderte oder junge Ehepaare) vom Einkommen abgezogen werden.

Stufe I — Wohnungssuchende dieser Stufe haben den höchsten Vorrang — 

Höchstbeträge für das jährliche Einkommen (in Klammern das etwa entsprechende jährliche Bruttoeinkommen) in Euro:

  • bei Alleinstehenden 12.000 (18.100),
  • bei zwei Personen 18.000 (26.700),
  • für jeden weiteren Haushaltsangehörigen 4.100 (5.850),
  • zusätzlich für jedes anrechenbare Kind 500 (710).
Stufe II lauten die Höchstbeträge für das jährliche Einkommen (in Klammern das etwa entsprechende jährliche Bruttoeinkommen) in Euro:
  • bei Alleinstehenden 15.600 (22.280),
  • bei zwei Personen 23.400 (33.430)
  • für jeden weiteren Haushaltsangehörigen 5.300 (7.570),
  • zusätzlich für jedes anrechenbare Kind 750 (1.100).

Stufe III lauten die Höchstbeiträge für das jährliche Einkommen (in Klammern das etwa entsprechende jährliche Bruttoeinkommen) in Euro:

  • bei Alleinstehenden 19.000 (28.060),
  • bei zwei Personen 29.000 (42.340),
  • für jeden weiteren Haushaltsangehörigen 6.500 (9.280),
  • zusätzlich für jedes anrechenbare Kind 1.000 (1.420).

 *****

Land Brandenburg - In der Verordnung ist geregelt, dass die derzeit für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins geltenden Einkommensgrenzen des Bundesgesetzes um bis zu 40 Prozent überschritten werden dürfen.