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Wohngemeinschaft - ein Mitglied, Mieter will aus Mietvertrag raus

Bei einem klar mit einer Wohngemeinschaft abgeschlossenen Mietvertrag kann möglicherweise auch ohne Zustimmung des Vermieters ein Mitbewohner bzw. Mieter aus dem gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag aussteigen.

Mietvertrag besteht mit Wohngemeinschaft - Ausscheiden eines Mieters aus der WG

Hat der Vermieter den Mietvertrag eindeutig mit einer Wohngemeinschaft abgeschlossen, so kann ein Ausscheiden von Bewohnern aus dem Mietvertrag ohne Zustimmung des Vermieters möglich sein,

  • ohne dass der Mietvertrag deswegen gekündigt werden muss. 

Ein Vermieter muss im Falle einer klassischen Wohngemeinschaft damit rechnen, dass sich die Mietparteien im Laufe des Mietverhältnisses ändern.

Der Vermieter muss dann den Mietvertrag auf Antrag der anderen Mieter entsprechend ändern und kann hierfür auch keine Gebühren verlangen.

Wohngemeinschaft mit mehreren Hauptmietern - WG-Mitglied will als Mieter ausscheiden

Ist in einem Mietvertrag mit mehreren Hauptmietern eindeutig bestimmt, dass es sich um einen Mietvertrag über eine Wohngemeinschaft - meist mindestens drei Personen - handelt, dann kann ein Anspruch gegen den Vermieter darauf bestehen, dass einzelne Hauptmieter aus dem Mietvertrag entlassen werden. 

Wohngemeinschaft - Austausch, Wechsel der Mieter als Vertragspartner des Vermieters

Schwierig kann es sein, wenn anstelle des ausgeschiedenen Bewohners ein neuer aufgenommen, ein Hauptmieter ausgetauscht werden soll, wenn der Mietvertrag dazu keine ausdrückliche Regelung trifft.

Hinweis

Es kommt dann darauf an, ob konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass der Vermieter der WG das Recht zur Auswechslung von Mitgliedern geben wollte.

BGH: Kein Anspruch auf Zustimmung zur Auswechslung von WG-Mitglied

Ein Vermieter könnte dem Einzug eines neuen WG-Bewohners auch widersprechen, wenn hierfür in der Person ein besonderer Grund gegeben ist - ein besonderer Grund ist auch eine eventuell nicht vorhandene Bonität eines neuen WG-Mitglieds.

Tausch von WG-Mitglied - stehen im Mietvertrag besondere Vereinbarungen?

Für die Aufnahme eines neuen Mitglieds in die Wohngemeinschaft könnten allerdings mietvertraglich besondere Voraussetzungen vereinbart sein.

Frauke Roßmann, Rechtsanwältin
10967 Berlin
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