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Manchmal verringerter Kündigungsschutz für Wohnungen, Zimmer
Bei Mietverträgen über Wohnungen, Wohnraum gibt es einige für die ein verringerter Kündigungsschutz gilt.
- Einliegerwohnung
die Wohnung des Mieters liegt in einem Zweifamilienhaus, die andere Wohnung wird vom Vermieter selbst bewohnt - Untermietverhältnis, bei dem der Untermieter mit dem Hauptmieter in derselben Wohnung wohnt:
Kündigung - Vermieter und Mieter wohnen in derselben Wohnung
Untervermietung - welche Kündigungsfrist gilt in welchem Fall?
- Zimmer in einem Wohnheim
- Zimmer in einem Studentenwohnheim
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