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Untermieter - Kündigungsfrist für möblierte Zimmer 

Welche Kündigungsfrist gilt bei der Untervermietung möblierter Zimmer?

Kündigungsfrist möblierte Zimmer - Hauptmieter wohnt nicht in der Wohnung

Werden Zimmer möbliert vermietet, aber wohnt der Vermieter / Hauptmieter nicht in derselben Wohnung, dann schauen Sie bitte für die weiteren Einzelheiten dieses Falls unter möblierter Wohnraum nach.

Vermieter wohnt in Wohnung - Vermietung möbliertes Zimmer an Untermieter

Häufig wird, wenn der Vermieter / Hauptmieter selbst den Wohnraum mit Einrichtungsgegenständen ausstattet - möbliert -, ein Zimmer der Wohnung vermietet, in der der Vermieter / Hauptmieter weiterhin ebenfalls wohnt.

  • Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine Eigentumswohnung handelt und der dort wohnende Eigentümer Teile der Wohnung vermietet, 
  • oder ob der Wohnungsinhaber selbst nur Mieter (Hauptmieter) ist und Räume untervermietet hat.

Untervermietung - Vermieter des Untermieters wohnt ebenfalls in der Wohnung

Wohnt der Untervermieter (Hauptmieter) weiterhin in der Wohnung, werden ein oder mehrere Zimmer möbliert an andere Personen - z.B. Studenten - vermietet, dann sieht das Gesetz ein besonderes Schutzbedürfnis des Wohnungsmieters vor, weil aufkommende Spannungen in dieser Wohnsituation schnell unerträglich werden:

Möbliertes Zimmer untervermietet - kurze Kündigungsfrist für Untermieter und Hauptmieter

  • Eine Kündigung des Vermieters, der in der gleichen Wohnung wohnt, die spätestens (nachweisbar!) am 15. eines Monats der anderen Seite zugeht, beendet den Mietvertrag zum Ablauf des gleichen Monats. 
  • ​​​​​​​Vorstehendes gilt auch für die Kündigung durch den Untermieter.
  • Kommt die Kündigung erst später als am 15. bei der anderen Seite an, dann wirkt sie erst zum Ende des folgenden Monats.
    Beispiel

    Eine Kündigung, die erst am 16. Februar bei der anderen Seite eingeht, beendet das Untermietverhältnis dann erst zum 31. März.

  • Hier finden Sie weitere Hinweise zur
    kurzen Kündigungsfrist eines Untermietvertrages

Kurze Kündigungsfrist bei Untervermietung - kurze Frist gilt nicht bei Vermietung an Familie

Es besteht eine Ausnahme:

Die kürzere Frist gilt nicht, wenn der Wohnraum an eine Familie oder sonstige Haushaltsgemeinschaft vermietet worden ist.


Redaktion


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