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Versand von Schreiben per Mail - Beweis für Zugang, Zustellung?

Eine E-Mail wird nicht sehr häufig als Beweis für eine beim Empfänger erfolgte Zustellung von Gerichten anerkannt.  

E-Mail ist oft kein Beweis für den Versand und Erhalt eines Schreibens, einer Nachricht

Eine E-Mail kann im Spam-Ordner landen oder aus sonstigen technischen Gründen auf dem Weg zum Adressaten verloren gehen. 

Wie bewerten Gerichte den Versand einer Mail als Zustellungsnachweis?

Sich als Absender eines Schreibens nur auf den Versand einer E-Mail zu verlassen bedeutet, dass für den Fall eines Rechtsstreits ein Gericht das Absenden einer Mail oft nicht als Beweis für einen Zugang beim Empfänger akzeptiert.

  • Meist kommt es darauf an, dass die E-Mail den Empfänger erreicht hat, und das hat meist der Mieter zu beweisen, der sich auf die Kenntnis des Vermieters vom Inhalt der mail berufen will. Vom technischen Standpunkt aus betrachtet,  ist ein solcher Beweis fast unmöglich. 

Versand von Mails - Wann gilt eine eMail als zugestellt beim Empfänger?

Eine E-Mail gilt dann als zugestellt, wenn sie in der Mailbox des Empfängers, oder der des Providers, abrufbar gespeichert wird.
Allerdings:
Diesen Nachweis muss immer derjenige erbringen, der sich auf die erfolgte Zustellung der Mail beruft und das ist in aller Regel der Absender.

  • Eine Eingangs- oder Lesebestätigung, die dem Absender einer Mail zugeht, kann ein Hinweis darauf sein, dass der Adressat die mail erhalten hat, ein echter Beweis für einen Zugang ist es nicht.

Beweiskraft, Zustellungsnachweis für Mail - Empfänger antwortet auf den Inhalt einer E Mail

Ein Beweis für den Zugang der Mail beim Empfänger ist möglich, wenn der Adressat auf den Inhalt der versandten E-Mail eingegangen ist, darauf geantwortet hat. Manchmal enthalten Antwort-Mails auch den Text der ursprünglich versandten Mail.

  • Das Bestreiten des Zugangs der ursprünglichen E-Mail durch den Empfänger hat dann keine Erfolgsaussichten.

Hinweis


Ist der ursprüngliche Text nicht in der Antwort-Mail enthalten, dann muss der Absender den Beweis führen, dass der Empfänger nicht auf andere Weise Kenntnis von in der Mail beschriebenen Sachverhalten bekommen hat.

Schreiben als Mail versenden -die eMail erfüllt nicht die Schriftformerfordernis

Zu beachten ist: 

Eingescannte Unterschrift in einer Mail ersetzt nicht die persönliche Unterschrift

Eine eingescannte Unterschrift ersetzt nicht die persönliche Unterschrift, ist nicht ausreichend. 

Wenn Sie befürchten, dass es Schwierigkeiten geben kann, dann sollten Sie sich auf eine E-Mail nicht verlassen, sondern zusätzlich eine weitere bzw. andere Versendungsform für die Zustellung wählen. 

  • Die Beurteilung der Rechtssicherheit bei Versand von Schreiben mit einer E-Mail: 
    ​​​​​​​Gering

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Eine Ãœbersicht, welche Vor- und Nachteile verschiedenste Zustellungsarten bieten, finden Sie hier:

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