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Angefragter Suchbegriff: Ausschütteln

Es wurden 8 Suchergebnisse gefunden:

Das Ausschütteln von Decken, Betten, Laken oder auch Tischtücher aus einem Fenster der Wohnung oder vom Balkon kann, wenn sich dadurch keine wesentlichen Belästigungen im Rahmen von Verschmutzungen für Nachbarn ergeben, zum normalen

Fällt vom Nachbar Schmutz, z.B.: Grillasche, Zigarettenkippen, Pflanzenreste, Krümel, Haare usw. auf den Balkon oder die Terrasse, dann kann deswegen die Nutzung des Balkons, der Wohnung für Mieter eingeschränkt sein. Ausschütteln von

Ist der zur Wohnung gehörende Balkon (oder auch die Terrasse) unbenutzbar, hat der Mieter das Recht auf Mietminderung. Wenn zu einer Wohnung ein Balkon gehört, so ist dieser mitvermietet. Sie haben als Mieter daher einen Anspruch

Bei der Nutzung des zur Wohnung gehörenden Balkons sollten Mieter manches beachten. Gehen von der Nutzung des Balkons Belästigungen anderer aus, dann können solche Nutzungen einzuschränken sein. Welche Nutzung des Balkons der Wohnung ist möglich,

Ein vom Mieter auf dem Balkon platzierter Baum muss möglicherweise entfernt werden, wenn er zu groß geworden ist. Vor etwa 15 Jahren hatte ein Mieter in München einen Bergahorn in einen Blumentopf gepflanzt. Zwischenzeitlich wuchs der Baum, er

Wer seinen Balkon genießen will, wird ihn nach dem Winter und auch öfter im Verlauf eines Jahres mal reinigen, und vielleicht Blumenkästen frisch bepflanzen.  Rücksicht gegenüber den Nachbarn ist dabei angesagt. Putzen des Balkons der

Mieter dürfen Blumenkästen und Blumentöpfe auf ihrem Balkon aufstellen und anbringen, wenn diese keine Unfallgefahr darstellen.  Töpfe auf dem Boden sind ohne weiteres möglich, aber andere Aufstellungen auf der Balkonbrüstung müssen

Die Bepflanzung eines Balkons durch Mieter gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch  der Wohnung. Daher kann auch Gemüse auf Balkonen gepflanzt werden, wenn sich dies in einem üblichen, normalen Rahmen bewegt.  Es kommt aber vor, dass